Um das Zentrum von Altdorf vom Verkehr zu entlasten, verfolgt der Verkehrsrichtplan das Ziel, den motorisierten Individualverkehr in den Parkhäusern und Parkplätzen am Zentrumsrand aufzufangen, das schreibt die Gemeinde Altdorf in einer Mitteilung. In diesem Zusammenhang setzt die Gemeinde eine weitere, behördenverbindliche Massnahme des kommunalen Verkehrsrichtplans um: Der Rathausplatz soll vom motorisierten Individualverkehr entlastet werden.
Dazu setzt die Gemeinde in der Marktgasse, die den Rathausplatz mit dem Winkel verbindet, ein Teilfahrverbot mit dem Vermerk «Zubringerdienst gestattet» in Kraft. Die Parkflächen im Winkel sind zukünftig ausschliesslich über das Parkhaus Schützenmatt anzufahren. Das gilt auch für die Kundinnen und Kunden der Geschäfte an der Marktgasse und im Winkel. Vom Fahrverbot ausgenommen sind unter anderem die Anwohnerschaft, Besucherinnen und Besucher von Anwohnenden und Mitarbeitende von Betrieben.
«Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass neue Verkehrsführungen und Massnahmen zur verkehrlichen Entlastung in Fahrgewohnheiten und Privatinteressen Einzelner eingreifen», wird Gemeindepräsident Sebastian Züst zitiert.
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