«Stop Bypass & Co. – Keine Stadtautobahn!»: So lautet der Titel der Volksinitiative, die 2025 in der Stadt Luzern eingereicht wurde. Am Donnerstag wird das Stadtparlament darüber beraten. Da SP, Grüne und GLP dort die Mehrheit haben, ist davon auszugehen, dass die Initiative angenommen wird (die drei Parteien sind auch im Initiativkomitee). Falls das Parlament Ja sagt, könnte die Initiative sofort in Kraft treten. Eine Volksabstimmung würde in diesem Fall entfallen – es sei denn, das Parlament bringt die Vorlage freiwillig an die Urne.
Doch was würde eine Annahme der Initiative konkret bedeuten? Liest man die Ausführungen des Stadtrats in seinem Bericht und Antrag, kommt man zum Schluss: Es würde sich faktisch so gut wie nichts ändern, die Auswirkungen auf die städtische Politik wären extrem klein. Diese Einschätzung steht in krassem Gegensatz zum Ziel der Initianten, die nichts weniger als ein Milliardenprojekt verhindern wollen. Es geht um den «Bypass Luzern», dessen Herzstück ein neuer Autobahntunnel zwischen Emmen und Kriens ist.
Zum Projekt gehört auch der 6-Spur-Ausbau Richtung Hergiswil sowie eine dritte Röhre für den Rathausen-Tunnel. Mit dem Bypass will der Bund die notorisch verstopften A2 und A14 entlasten. Dadurch soll nicht nur der Transitverkehr flüssiger werden. Auch die Staus im Luzerner Stadtzentrum, die oft eine Folge der Überlastung auf der Autobahn sind, sollen reduziert werden.
Ziel: Strassenausbau generell verhindern
Die Initiative «Stop Bypass» will nicht nur den Bau dieses Projekts verhindern, sondern auch sämtliche künftigen Ausbauten des übergeordneten Strassennetzes in der Region Luzern. Zwar hat die Stadt hier nicht viel zu sagen, da Hauptstrassen und Autobahnen von Bund und Kanton geplant werden. Doch der Stadtrat soll sich mit aller Kraft gegen solche Ausbauten wehren. Die Initiative will daher das städtische Mobilitätsreglement mit folgendem Satz ergänzen: «Die Stadt setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei kantonalen und nationalen Behörden gegen zusätzliche Strassenkapazitäten in der Stadt Luzern und in der Region ein, selbst wenn diese bereits geplant, genehmigt, oder in der Ausführung sind.»
Bloss: In Sachen Bypass ist dieser Zug für die Stadt bereits abgefahren. Mit dem Rückzug seiner Beschwerde gegen das Projekt hat der Stadtrat sein einziges juristisches Mittel aus der Hand gegeben. Der einzige Widerstand, den der Stadtrat nun noch leisten könnte, wäre, öffentlich eine ablehnende Haltung zu vertreten. Er könnte Bund und Kanton sagen, dass der Bypass in der Stadt nicht willkommen sei. Die Wirkung wäre wohl vor allem symbolisch und hätte kaum konkrete Folgen fürs Projekt, das aktuell noch durch andere Beschwerden, etwa von Umweltverbänden, vor dem Bundesverwaltungsgericht blockiert ist.
Stadtrat hat Verbesserungen ausgehandelt
Trotzdem: Die Initiative will den Stadtrat zwingen, seine bisherige Haltung um 180 Grad zu drehen. Bisher stand er dem Bypass zwar kritisch, aber nicht ablehnend gegenüber. Statt Fundamentalopposition zu betreiben, wollte der Stadtrat für die Stadt möglichst gute Konditionen aushandeln. Das ist ihm in mehreren Punkten gelungen: Für die Lüftungszentrale im Gütschwald und den Zwischenangriff Dammstrasse konnten siedlungsverträgliche Lösungen gefunden werden, wie der Stadtrat in seiner Stellungnahme zur Initiative schreibt. Erfolgreich war der Stadtrat auch bei der durchgehenden Busspur in der Innenstadt, die er als flankierende Massnahme zum Bypass gefordert hatte.
Doch was würde der Stadtrat im Falle einer Annahme der Initiative tun? Würde er sich öffentlich gegen den Bypass aussprechen? Nicht zwingend. Ein Rechtsgutachten kommt zwar zum Schluss, dass der Stadtrat seine befürwortende Haltung zum Bypass aufgeben und diesen «vollständig ablehnen» müsste.
«Vollständige Ablehnung» des Bypass ist kein Thema
Doch der Stadtrat selbst sieht dies differenzierter: «Eine schematische oder einseitige Ablehnung des Projekts wäre nicht automatisch geboten.» Denn erstens sei das Ziel, den Verkehr in der Region Luzern zu reduzieren, bereits heute im Mobilitätsreglement festgeschrieben. Käme die Ablehnung von Kapazitätserweiterungen hinzu, wäre dies zwar eine Verschärfung des Reglements – aber weiterhin nur einer von vielen Gesichtspunkten bei der Beurteilung von Ausbauprojekten.
Der Stadtrat werde auch künftig in jedem Einzelfall eine sachgerechte Interessenabwägung vornehmen. Diesem Grundsatz werde er auch beim Bypass treu bleiben – Initiative hin oder her. Der Stadtrat kommt daher zum Schluss: «Die Initiative würde zwar zu einer Verschärfung der bereits bestehenden politischen Stossrichtung führen. Die rechtliche und praktische Wirkung bliebe aber praktisch aus.»



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