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Kanton Uri

Aufgrund kalter Progression: 2026 sind mehr Steuerabzüge möglich

So steigt etwa der Weiterbildungsabzug für Kinder mit auswärtiger Verpflegung sowie der Sozialabzug beim Vermögen bei Ehepaaren leicht an.

Die Finanzdirektion prüft jährlich gestützt auf Artikel 67 des Steuergesetzes, ob aufgrund der Teuerung die Frankenbeträge von Abzügen und Steuerfreibeträgen anzupassen sind. Für den Ausgleich der kalten Progression ist jeweils die Veränderung seit der letzten Anpassung massgebend, wobei eine negative Teuerung gemäss Steuergesetz zu keiner Anpassung führt. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2025 beträgt 116,0 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,09 Prozent erhöht. «Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2026 die im Steuergesetz in Frankenbeträge festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erhöhen», wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.

Mit dem Ausgleich der kalten Progression sind vor allem die tarifarischen Sozialabzüge, die allgemeinen Abzüge und die Freibeträge anzupassen. Der geringe Anstieg des Teuerungsindexes führt für das Jahr 2026 nur bei gewissen Abzügen zu einer Anpassung. So steigt etwa der Weiterbildungsabzug für Kinder mit auswärtiger Verpflegung von 4500 auf 4600 Franken. Der Sozialabzug beim Vermögen bei Ehepaaren steigt um 200 Franken auf 211'700 Franken, und jener für jedes nicht selbstständig besteuerte Kind um 100 Franken auf neu 31'800 Franken. (eca)

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