Nidwalden

Drei Perspektiven auf den Generationenwechsel

Worauf ist bei der Weitergabe von Wohneigentum zu achten? Dieser Frage ging der Herbstanlass des HEV Nidwalden nach. Das Interesse war gross.

Der diesjährige Herbstanlass des Hauseigentümerverbandes (HEV) Nidwalden vom 3. November stiess auf grosses Interesse. In einem voll besetzten «Engel»-Saal in Stans folgten 230 Interessierte den Ausführungen von drei Fachpersonen, die die Weitergabe und Weiterentwicklung von Wohneigentum aus rechtlicher, baulicher und organisatorischer Sicht beleuchteten. «Sachliche und praxisnahe Aufklärungsarbeit hilft Eigentümerfamilien, Entscheide frühzeitig zu treffen, bestehende Liegenschaften generationengerecht weiterzuentwickeln und ungenutzte Potenziale zu aktivieren», ist der HEV Nidwalden überzeugt. Gerade in einem Kanton mit knappen Bodenreserven könne die sorgfältige Weiterentwicklung des Bestands einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und zu zusätzlichem Wohnraum leisten, schreibt der Verband in einer Mitteilung.

Rechtsanwältin Marlène Bernardi zeigte die Möglichkeiten auf zwischen Verkauf, gemischter Schenkung, Erbvorbezug und Erbvertrag. Sie machte deutlich, dass Alters- und Pflegevorsorge, Pflichtteile, Ausgleich unter den Kindern sowie Nutzniessung oder Wohnrecht zusammen geregelt werden müssen. «Eine Übergabe zu Lebzeiten ist nur dann sinnvoll, wenn die eigene Vorsorge gesichert ist und alle Kinder verbindlich einbezogen sind», erklärte Bernardi. Bauplaner Toni Niederberger rückte die Machbarkeit in den Mittelpunkt. Bevor Grundrisse gezeichnet werden, müssten Familienziel, Parzellenpotenzial, Baurecht, Kosten und Finanzierung geklärt sein. Ein Parzellenbericht schaffe dafür eine belastbare Grundlage.

Der Experte für Stockwerkeigentum, Rafael Bossard, zeigte, wie sich ein Generationenhaus im Stockwerkeigentum langfristig organisieren lässt. Ein klares Reglement, transparente Kosten, dokumentierte Beschlüsse und eine vorausschauende Erneuerungsplanung seien entscheidend. «Eigene Wohnung bedeutet im Stockwerkeigentum immer auch gemeinsame Verantwortung. Klare Regeln schützen die Liegenschaft und die Familie», betonte der Experte.

Anlass wird im Februar 2027 wiederholt

HEV-Vorstandsmitglied Dominik Steiner führte gemäss Mitteilung gekonnt durch den Abend, verband die drei Fachperspektiven und bezog die Fragen aus dem Publikum in die Diskussion ein. Diese bestätigte, dass viele Eigentümerfamilien vor ähnlichen Fragen stehen, die Lösungen aber individuell bleiben.

«Wir waren freudig überrascht, wie viele Nidwaldnerinnen und Nidwaldner sich für dieses zentrale Thema begeistern liessen. Gleichzeitig bedauern wir, dass der Saal nur für 230 Gäste ausgelegt war», zeigte sich HEV-Präsident Emanuel Käch vom Publikumsinteresse beeindruckt. Der Verband plant deshalb im Februar 2027 einen weiteren Anlass. Das Datum ist noch nicht bekannt. (zvg/inf)

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