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Stadt Luzern

Die Stadt verzichtet auf Teilfahrverbot über den Littauerberg

Die Stadt reagiert damit auf das Urteil des Kantonsgerichts. Dieses hat eine Beschwerde gegen das Teilfahrverbot gutgeheissen.

2022 entschied die Stadt Luzern, auf dem Littauerberg ein Teilfahrverbot zu erlassen. Dagegen ging eine Beschwerde ein, die nun vom Luzerner Kantonsgericht gutgeheissen wurde. Wie die Stadt mitteilt, hat sie deshalb entschieden, auf das Teilfahrverbot zu verzichten. Stattdessen konzentriert sie sich auf die dringliche Sanierung der westlichen Bergstrasse, welche durch die Rechtsverfahren bereits um drei Jahre verzögert wurde.

Weshalb wollte die Stadt ein Teilfahrverbot?

Täglich verkehren zwischen 2000 und 3000 Fahrzeuge auf der westlichen und östlichen Bergstrasse über den Littauerberg. Gemäss der Stadt Luzern sind rund 70 Prozent davon Durchgangsverkehr (Stand 2024). Besonders zu Hauptverkehrszeiten werden die Strassen als Umfahrungsrouten genutzt.

Für die anfälligen Güterstrassen sei eine so hohe Verkehrsmenge nicht tragbar. Die Folgen: Die Strassen müssten häufiger als normal saniert werden. Und mit einer Breite von 4 bis 5,5 Metern entstünden regelmässig heikle Verkehrssituationen. Deshalb wollte der Luzerner Stadtrat den Durchgangsverkehr mit dem Teilfahrverbot unterbinden.

Das Verbot kam aber nicht überall gut an. Schon 2022 setzte es etwa Kritik aus der Gemeinde Malters, die eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs fürchtete. In seinem Urteil vom Mai bemängelt das Kantonsgericht, dass die Ausnahmebestimmung zu wenig präzise sei und angepasst werden müsse, wenn sämtliche Besuchende des Gewerbes vom Fahrverbot ausgenommen werden sollen.

Die Stadt führte in der Folge Gespräche mit den involvierten Parteien, die Beschwerde eingereicht hatten, ohne jedoch eine Lösung zu finden. Der Stadtrat hätte die Möglichkeit gehabt, die Ausnahmebestimmung zu überarbeiten – darauf verzichtet er nun aber.

Sanierung soll vorangetrieben werden

Jetzt fokussiert sich die Stadt auf die Sanierung der westlichen Bergstrasse. Die Erneuerungsmassnahmen seien dringend notwendig und ein Festhalten am Teilverbot würde nur zu weiteren Verzögerungen führen, schreibt die Stadt.

Das geplante Sanierungsprojekt beinhaltet einen einspurigen Strassenausbau mit Ausweichstellen und Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr. Die Projektierungsarbeiten werden – unter Einbezug von Vertretungen der betroffenen Quartiere – im Jahr 2026 wieder aufgenommen. Der Ausführungskredit wird voraussichtlich im Jahr 2028 mit einem Bericht und Antrag beim Grossen Stadtrat beantragt.

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