Der Stadtluzerner Feiertag St. Leodegar vom 2. Oktober soll aufgehoben werden. Im Gegenzug soll die Stadt Luzern den Tag der Arbeit am 1. Mai in Absprache mit Kirche und Gewerbe zu einem offiziellen Feiertag machen. So lautet die Forderung eines Postulats der SP/Juso-Fraktion im Luzerner Stadtparlament. Damit sollen die Arbeitenden eine «arbeitsrechtlich bedeutsame Anerkennung» erhalten. Und weil der historische Bezug des Stadtheiligen zu Luzern ohnehin fraglich sei, soll der Feiertag verschoben werden.
Der Stadtrat ist da anderer Meinung, wie er in seiner Antwort auf das Postulat schreibt. Zwar sei es ein berechtigtes Anliegen, die Arbeit der Bevölkerung zu würdigen. Aber: Der Stadtrat sieht «darin keinen ausreichenden Anlass», den Leodegarstag zu verschieben. Beide Tage würden wichtige Werte betonen, sie sollten jedoch «weder vermischt noch gegeneinander ausgespielt werden», findet der Stadtrat.
Hinzu kommt gemäss Exekutive: Der Leodegarstag hat durchaus einen historischen Bezug zur Stadt. So stehen etwa «die Kilbi unter der Egg und die Määs in Verbindung zum Patroziniumsfest des Heiligen Leodegar», so der Stadtrat. Der 1. Mai hingegen habe keinen historischen Bezug zu Luzern. Der Stadtrat lehnt daher das Postulat ab. Auch die Katholische Kirche spricht sich laut Stadtrat dafür aus, dass der Leodegarstag erhalten bleibt. Die City-Vereinigung lehne eine Feiertagsverschiebung ebenfalls ab. (gwa)
Deshalb wird St. Leodegar in Luzern gefeiert
Leodegar lebte im 7. Jahrhundert in Frankreich und war Bischof im Burgund. Infolge politischer Differenzen wurde er hingerichtet. Er wurde bald als Heiliger verehrt. Sein Todestag am 2. Oktober wurde zum Gedenktag.
Im Jahr 1135 übernahmen Elsässer Mönche ein kleines Kloster in Luzern. Dieses befand sich an der Stelle, wo heute die Hofkirche steht. Die Mönche widmeten das Kloster dem heiligen Leodegar. Da die Ankunft der Elsässer Mönche gemeinhin als «Gründung» der Stadt Luzern interpretiert wird, wurde St. Leodegar zum Stadtheiligen und zum Patron der Hofkirche. Der 2. Oktober gilt seit 1940 als öffentlicher Ruhetag in der Stadt Luzern, seit 1999 auch mit einem klaren rechtlichen Fundament. Er ist ein lokaler Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird und die Läden geschlossen bleiben. (rk)



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