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Kanton Uri

Neue Regelung für Schülergottesdienste in Bürglen

Nach Gesprächen mit der IG Schülergottesdienste wurde ein Kompromiss gefunden: Vier Lektionen pro Schuljahr werden für Schülergottesdienste bereitgestellt.
Der Blick auf Bürglen.
Bild: Boris Bürgisser (Bürglen, 18.11.2025)

Ende Mai 2025 informierten Pfarrei und Schulleitung die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schule Bürglen, dass die Schülergottesdienste künftig nicht mehr Teil des regulären Stundenplanes sein werden, heisst es in einem Schreiben des Schulsekretariats Bürglen. Mit dem Wandel der religiösen Zugehörigkeiten in der Bevölkerung gewinne auch die Frage nach einer stärkeren Trennung von Kirche und Staat an Bedeutung. Die Schule sei dafür verantwortlich, Angebote zu unterstützen, die allen Schülerinnen und Schülern offenstehen – unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit.

Da Schülergottesdienste im Gegensatz zum Religionsunterricht nicht Teil der kantonalen Stundentafel seien, fallen ihre Organisation und Durchführung nicht in den Aufgabenbereich der Volksschule. Entsprechend müssten sie auch nicht während der regulären Unterrichtszeit stattfinden. Deshalb hätten die Verantwortlichen der Kirche in einer ersten Idee in Aussicht gestellt, vier Gottesdienste mit Mittagessen jeweils am Mittwoch (über Mittag) nach dem regulären Unterricht anzubieten.

Diese Änderung stiess auf Bedenken: Eine Interessengemeinschaft (IG Schülergottesdienste) bildete sich, um die Gottesdienste wieder in den Stundenplan zu integrieren. Vor den Sommerferien übergab die IG rund 500 Unterschriften – online und handschriftlich – an den Schulrat ab.

Daraufhin lud der Schulrat gemeinsam mit der Schulleitung und den Interessenvertretern zu einem runden Tisch ein. Die IG konnte gemäss der Medienmitteilung ihre Argumente und Lösungsvorschläge einbringen. Die IG betonte die Bedeutung des gemeinschaftlichen Miteinanders während der Gottesdienste und befürchtete, dass das neue Modell aufgrund der Konkurrenz mit Freizeitaktivitäten am Mittwochnachmittag nur wenig genutzt würde. In einem weiteren Gespräch präsentierten die Verantwortlichen der Schule Bürglen eine Kompromisslösung, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt – auch jener von nicht-katholischen Eltern und Schülerinnen.

Die neue Regelung
  • Insgesamt vier Lektionen pro Schuljahr werden von der Schule für Schülergottesdienste zur Verfügung gestellt.
  • Eine Lektion davon ist für den Anfangsgottesdienst und eine für den Schlussgottesdienst vorgesehen.
  • Eine weitere Lektion kann pro Semester flexibel an Randstunden eingeplant werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die am Gottesdienst teilnehmen möchten, erhalten in Absprache mit den Eltern Dispens vom Unterricht.
  • Kinder, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, arbeiten im Schulzimmer bei ihrer Lehrperson.
  • Die Aufsichtspflicht während der Gottesdienste liegt neu bei der Kirche.

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