Im Rechtsstreit rund ums Schlössli Utenberg ist ein weiteres Urteil gefallen. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Klage der Stiftung Schlössli Utenberg abgewiesen. Damit wird das Urteil des Bezirksgerichts von 2025 bestätigt. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Die Stiftung wird das Urteil vors Bundesgericht ziehen, wie deren Präsident Loris Fabrizio Mainardi mitteilt.
Der Luzerner Jurist kämpft schon seit 2018 dagegen, dass die Stadt Luzern als Eigentümerin das Schlössli der Rokoko AG im Baurecht abgegeben hat. Aus seiner Sicht widerspricht dies dem Willen des früheren Eigentümers Charles B. Hoyt. Dieser habe das Schlössli der Stadt unter der Bedingung vermacht, dass es «ausschliesslich öffentlichen Interessen» dienen soll. Eine Nutzung durch eine Privatfirma widerspreche dieser Vorgabe.
2022 sprach das Bundesgericht Mainardi die Klageberechtigung ab. Deshalb gründete er eine Stiftung und startete mit ihr einen weiteren Anlauf – bislang ohne Erfolg. Das Kantonsgericht folgte der Argumentation des Bezirksgerichts, wonach auch der Stiftung eine «Beziehungsnähe zur Streitsache» fehle. (sma)



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