
(Luzern, 29. 3. 2021)
Seit 2018 dauert der Rechtsstreit um das Schlössli Utenberg in Luzern an. Nun ist dieser um ein Kapitel reicher: Das Bezirksgericht weist eine neue Klage gegen die Nutzung des Schlössli ab. Die Kläger seien nicht legitimiert für eine Klage, so die Begründung.
Beim Rechtsstreit geht es darum, dass die Stadt Luzern als Eigentümerin das Schlössli der Rokoko AG im Baurecht abgegeben hat. Dies widerspreche dem Willen des früheren Eigentümers Charles B. Hoyt. Der US-amerikanische Kunstsammler und Mäzen habe der Stadt das Schlössli vermacht, mit der Auflage, dass es «ausschliesslich öffentlichen Interessen» dienen soll. Die Nutzung durch eine Privatfirma widerspreche dem entsprechenden Erbvertrag von 1931.
Der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi klagte daraufhin gegen die Stadt bis vor Bundesgericht, das ihm die Klagelegitimation absprach. In der Folge gründete Mainardi eine Stiftung, die nun als Klägerin auftritt. Doch auch die Stiftung sowie weitere neue Klägerinnen und Kläger seien nicht legitimiert, schreibt das Bezirksgericht im Urteil. Es fehle eine «Beziehungsnähe zur Streitsache».
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wie Mainardi mitteilt, werde die Stiftung das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.

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