Die Meliorationsgenossenschaft Reussebene Uri soll künftig auf einem viel kleineren Gebiet als heute für die Entwässerung zuständig sein, dies geht aus einer entsprechenden Mitteilung der Genossenschaft hervor. Die Genossenschaftsmitglieder werden daher an der GV vom Donnerstag, 23. April, über eine «Perimeterbereinigung» auf dem Gemeindegebiet von Altdorf und Flüelen befinden. Dies sei am Donnerstag, 2. April 2026, im Amtsblatt publiziert worden.
Die Meliorationsgenossenschaft ist für die Entwässerung des früher sumpfigen Talbodens westlich der Reuss zuständig. Zwischen Erstfeld und Flüelen unterhält sie ein Netz unterirdischer Entwässerungsleitungen von rund 75 Kilometer Länge sowie ein Pumpwerk in Flüelen. Zum Entwässerungssystem gehören zudem die Gewässer Walenbrunnen, Giessen und der Flüeler Pumpwerkkanal. Der Bund respektive der Kanton hatte die Liegenschaftseigentümer der Reussebene beim Bau des Meliorationswerkes im Jahr 1919 verpflichtet, eine Genossenschaft zu gründen. Bis heute sind sämtliche Liegenschaftseigentümer im Meliorationsgebiet zur Mitgliedschaft verpflichtet.
Viele Leitungen sind nicht mehr in Betrieb
Die Verantwortlichen der Meliorationsgenossenschaft haben in den vergangenen Jahren das rund hundertjährige Leitungsnetz auf seinen Zustand hin untersucht. Dabei habe sich gezeigt, dass viele Liegenschaften nicht mehr auf die Entwässerung durch eine landwirtschaftliche Bodenverbesserungsgenossenschaft angewiesen sind. Viele Leitungen im Siedlungsgebiet seien schon seit Jahren ausser Betrieb oder existieren gar nicht mehr. Die Meliorationsgenossenschaft sei als öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft zudem nur für die Entwässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen zuständig und subventionsberechtigt. Daher müsse die Meliorationsgenossenschaft den Entwässerungsperimeter neu definieren.
Regierungsrat muss neuem Perimeter zustimmen
Nachdem die Meliorationsgenossenschaft Reussebene Uri bereits 2021 bis 2023 Perimeterbereinigungen in Schattdorf und Erstfeld durchgeführt hatte, plant sie nun auch in Altdorf und Flüelen, das Zuständigkeitsgebiet auf jene Flächen zu reduzieren, die landwirtschaftlich genutzt werden oder die für die Ableitung von Meliorationswasser benötigt werden. Der neue Perimeter müsse zudem in den Statuten entsprechend präzisiert werden.
Die Perimeterbereinigung erfolge in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Kantons. Stimmt die Generalversammlung am 23. April den Plänen des Vorstandes zu, wird anschliessend ein Auflageverfahren durchgeführt. Danach muss der Regierungsrat darüber befinden. Zudem wird die Perimeterbereinigung danach grundbuchamtlich bereinigt. Konkret heisst das: Bei den aus dem Perimeter zu entlassenen Parzellen wird beim Grundbucheintrag die Anmerkung «Beitritt zur Meliorationsgenossenschaft» gelöscht, da wo er fehlt, wird er nachgetragen.
An der GV informiert der Vorstand zudem über den Stand des Projekts Grundlagenbeschaffung sowie über Massnahmen zur künftigen Werterhaltung des Meliorationssystems. (zvg)



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