
Sie ist bis zu vier Zentimeter gross, beige-hellbraun und stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum: Die Quaggamuschel. Fachleute haben nun erstmals überhaupt Spuren der Quaggamuschel im Rotsee nachgewiesen. Noch ist unklar, ob sie sich bereits angesiedelt hat, doch das Signal aus dem Monitoring lässt aufhorchen. Konkret wurde in einer von zwei Wasserproben Quaggamuschel-DNA gefunden. Sichtbare Tiere gibt es bislang keine. Der Nachweis erfolgte laut Mitteilung von Umwelt Zentralschweiz über die sogenannte Umwelt-DNA-Analyse, bei der genetische Spuren im Wasser untersucht werden. Diese Methode gilt als sensibel und kann bereits Arten in sehr frühen Ausbreitungsphasen erfassen.
Ausbreitung war grundsätzlich zu erwarten
Dass nun nach dem Zugersee und dem Vierwaldstättersee auch der Rotsee von der Quaggamuschel betroffen ist, überrascht Peter Ulmann von der Dienststelle Lawa des Kantons Luzern nur teilweise. «Der Rotsee wird via Reuss über einen Kanal mit Wasser aus dem Vierwaldstättersee gespiesen – deshalb war eine Ausbreitung grundsätzlich zu erwarten», erklärt er. Gleichzeitig betont Ulmann, dass es sich bisher lediglich um DNA-Spuren handle und nicht um den Nachweis einer etablierten Population.
Hätte man also verhindern können, dass Larven in den Rotsee eingeschleppt werden? Theoretisch wären technische Lösungen wie Mikrofilter im Zufluss denkbar, so Ulmann, sie wären – falls technisch überhaupt möglich – mit unverhältnismässigen Kosten verbunden und müssten sorgfältig auf ihren Nutzen geprüft werden.
Die Quaggamuschel wurde 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen und breitet sich seither rasant aus. Sie verändert Ökosysteme – mit Folgen für Nahrungsketten und Fischbestände. Gleichzeitig verursacht sie technische Probleme, etwa durch Verstopfungen in Leitungen und Anlagen.
Das aktuelle Monitoring der Zentralschweizer Kantone bestätigt insgesamt die bekannte Verbreitung im Zuger- und Vierwaldstättersee. Die übrigen Seen (Baldeggersee, Sempachersee, Ägerisee, Lauerzersee, Sihlsee, Wägitalersee, Hirschlen-See (Reichenburg), Lungerersee und Sarnersee) sind bisher frei von Befall geblieben.

Prävention wird immer wichtiger
Umso wichtiger sind vorbeugende Massnahmen. Dazu gehört vor allem die Pflicht, Boote und Ausrüstung vor dem Wechsel in andere Gewässer gründlich zu reinigen, zu entleeren und zu trocknen. Neben den Schiffshaltern tragen auch Freizeitsportlerinnen im und am Wasser Verantwortung, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. So können Quaggamuscheln potenziell etwa auch über Fischereigeräte, Stand-up-Paddels, Tauchausrüstung oder Kanus verschleppt werden.
Für Peter Ulmann von der Dienststelle Lawa ist klar: Die bestehenden Instrumente für die Prävention sind zentral. «Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ist ein gutes Instrument – insbesondere, weil sie mittlerweile in zwölf Kantonen umgesetzt wird», sagt er. Mit der breiten Anwendung steige auch ihre Wirksamkeit. Gleichzeitig sieht Ulmann weiteren Handlungsbedarf bei der Sensibilisierung – gerade bei Nutzenden, die nicht direkt unter die Reinigungspflicht fallen, etwa Taucherinnen und Taucher sowie deren Ausrüstung. Die Dringlichkeit zeigt sich auch an den Folgen der invasiven Art: «Die Quaggamuschel verursacht grosse Schäden, etwa an Wasserfassungen, Booten oder Fischernetzen», sagt Ulmann. Ist sie einmal in einem Gewässer etabliert, lasse sie sich gemäss heutigem Wissensstand weder aufhalten noch bekämpfen.
Zusätzliche Massnahmen seien dennoch immer eine Frage der Verhältnismässigkeit. Sie verursachten Aufwand und Kosten – sowohl für die öffentliche Hand als auch für Nutzende. Entscheidend sei deshalb, die Ausbreitung möglichst zu verzögern – nicht nur, um Infrastrukturen vor Verschmutzung zu schützen, sondern auch, um das empfindliche Ökosystem der Gewässer zu bewahren. «Jedes Jahr ohne Quaggamuschel bringt einen grossen Nutzen», betont Ulmann. Denn je später sich die Art etabliere, desto länger könnten aufwendige Reinigungen, Sanierungen und Folgekosten für Infrastrukturen hinausgeschoben werden.
Die Ausbreitung der Quaggamuschel beschäftigte im Januar auch die Politik. Der Kantonsrat hat ein Postulat zur Prüfung von Bekämpfungsmethoden teilweise erheblich erklärt. Einig war man sich vor allem beim Handlungsbedarf in der Prävention: Eine Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung soll die weitere Ausbreitung bremsen und das seit Ende 2024 geltende Einwasserungsverbot für Luzerner Seen ablösen.



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