Der Kanton Luzern reagiert auf die Ausbreitung invasiver Arten in seinen Seen: Ab dem 1. April gilt eine neue Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe. Gleichzeitig hebt der Kanton das bisherige Einwasserungsverbot auf. Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung der Quaggamuschel, die erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden verursacht. Nachdem die Art bereits im Vierwaldstättersee nachgewiesen wurde, ist nun auch der Rotsee betroffen (wir berichteten).
Kern der neuen Regelung ist eine obligatorische Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe, die zwischen Gewässern wechseln. Vor jeder Einwasserung müssen Halterinnen und Halter ihr Schiff über eine digitale Plattform (www.umwelt-zentralschweiz.ch) anmelden und eine fachgerechte Reinigung durch eine autorisierte Stelle nachweisen. Erst danach erfolgt die Freigabe durch das Strassenverkehrsamt. Das System ist in der Zentralschweiz bereits etabliert und wird nun verbindlich verankert.
Die Verordnung gilt für alle immatrikulierten Schiffe sowie weitere Wasserfahrzeuge bei Gewässerwechseln. Verstösse können gemäss Verordnung mit Bussen von bis zu 20’000 Franken geahndet werden. Auch Betreiber von Einwasserungsstellen werden stärker in die Pflicht genommen. Parallel dazu appelliert der Kanton an Freizeitnutzende, auch Ausrüstungen zum Fischen, Stand-up-Paddels, Kanus, Schlauchboote und dergleichen konsequent zu reinigen. (rem)



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