Die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Auch im Kanton Uri. Ob Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung besteht, hängt davon ab, in welchem Ausmass sich Haushalte oder Einzelpersonen an der Finanzierung ihrer Krankenkassenprämien zu beteiligen haben.
Für das Jahr 2026 hat der Urner Regierungsrat den selbst zu tragenden Anteil (Selbstbehalt) des Prämienverbilligungseinkommens von 9,25 Prozent im Vorjahr auf 8,5 Prozent herabgesetzt. Nun zeigt das erste Halbjahr 2026, dass deshalb deutlich mehr Haushalte (plus 45 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025) respektive Einzelpersonen die Anspruchsvoraussetzungen für eine verbilligte Krankenversicherungsprämie erfüllten. Dies schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Inzwischen wurden bereits rund 20,7 Millionen Franken an die verschiedenen Krankenversicherer der Urnerinnen und Urner ausbezahlt. Budgetiert sind 22,4 Millionen Franken.
Die Prämienverbilligungsansprüche 2026 werden im Kanton Uri aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahrs (2024) ermittelt. Wer noch keinen Entscheid erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftig veranlagten Steuerdaten für 2024 vor. (zvg)



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