Für das kommende Jahr stehen dem Kanton Uri knapp 20,5 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das sind rund 1,2 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Damit will der Regierungsrat die steigende finanzielle Belastung der Urner Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr abfedern, schreibt die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri in einer Mitteilung. Wegen der durchschnittlichen Erhöhung der Urner Krankenkassenprämien um 7 Prozent steigen die mittleren Prämien und somit die Richtprämien erneut an. Der Selbstbehalt der Versicherten wird aufgrund der im Kanton Uri zur Verfügung stehenden Mittel um 0,5 Prozent erhöht. Laut Mitteilung ist nach wie vor zu erwarten, dass mehr als jeder dritte Urner und jede dritte Urnerin eine Verbilligung der Krankenkassenprämie erhält.
Der Bund stellt für die Verbilligung der Krankenkassenprämien 14,8 Millionen Franken zur Verfügung (Vorjahr: 13,9 Millionen Franken). Wie bis anhin kommt ein Kantonsbeitrag von 4,5 Millionen Franken hinzu. Ferner entnimmt der Regierungsrat 1,1 Millionen aus dem Prämienverbilligungsfonds – rund 200’000 Franken mehr als 2024.
Als Richtprämie für Erwachsene gelten 4164 Franken, im Vorjahr waren es 3900 Franken. Für junge Erwachsene beträgt sie 2724 Franken (Vorjahr: 2568 Franken) und für Kinder 1068 Franken (Vorjahr: 996 Franken). Bis und mit einem Prämienverbilligungseinkommen von 90’000 Franken werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt (unverändert). Liegt das Einkommen höher, erfolgt die ordentliche Berechnung der Prämienverbilligung.
Neu ist Sozialversicherungsstelle zuständig
Den individuellen Anspruch auf Prämienverbilligung berechnet und verfügt neu die Sozialversicherungsstelle Uri – dies wie bisher direkt anhand der Steuerdaten. Das heisst: Wer am 1. Januar 2025 im Kanton Uri wohnt und ordentlich besteuert wird, braucht keinen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen. Alle berechtigten Personen werden schriftlich informiert. Wer bis Mitte Februar 2025 keinen Entscheid erhält, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftig verfügten aktuellen Steuerdaten für 2023 vor. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen. Somit müssen Urnerinnen und Urner in der Regel nach wie vor keinen Antrag auf Prämienverbilligung stellen.
Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung und zur Versicherungspflicht sind auf der Homepage der Sozialversicherungsstelle Uri erhältlich ( www.svsuri.ch ). Dort finden sich ebenfalls die erforderlichen Antragsformulare für quellenbesteuerte Personen und Personen, die im Jahr 2025 aus dem Ausland in den Kanton Uri zuziehen. (vb)

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