Stadt Luzern

Beschwerde zur SRF-Doku «Überrannt – Overtourismus in der Schweiz» abgewiesen

War der Film zu einseitig auf die negativen Seiten des Tourismus fixiert? Nein, sagt die Ombudsstelle – SRF habe alles richtig gemacht.
Touristen mit Rollkoffer in der Stadt Luzern.
Bild: Urs Flüeler / Keystone

Am 7. Mai strahlte SRF den Dok-Film «Überrannt – Overtourismus in der Schweiz» aus. Ein grosser Teil des Films widmete sich der Situation in der Stadt Luzern. Das TV-Team begleitete dabei asiatische Touristengruppen bei ihrem Besuch in der Stadt. Der Fokus der Berichterstattung lag auf der Tatsache, dass die Zahl der Touristen in Luzern massiv zugenommen hat, dass die Stadt zuweilen überfüllt ist und dass Betriebe wie die Seebadi Massnahmen gegen den Ansturm von Touristengruppen ergreifen mussten. Prominent zu Wort kommt auch der Luzerner SP-Nationalrat und Tourismuskritiker David Roth.

SP-Nationalrat erhält mehr Platz als Mitte-Stadträtin

Gegen diesen Dok-Film wurde von einer Privatperson Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle eingereicht. Vorwurf: Der Film sei einseitig auf die negativen Aspekte des Tourismus fokussiert. Kritiker wie David Roth hätten viel mehr Platz erhalten als Tourismus-Direktor Marcel Perren und Mitte-Stadträtin Franziska Bitzi, welche die grosse Bedeutung des Tourismus für Luzern betonten.

Nun liegt die Antwort der Ombudsstelle vor. Sie kommt zum Schluss, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Der Film zeige durchaus verschiedene Standpunkte – auch solche, die den Tourismus verteidigen. Dass Kritiker David Roth besonders prominent erscheint, sei gerechtfertigt: Er wohne selbst in der Stadt, befasse sich seit Langem mit Tourismusfragen und sei Mitinitiant der Airbnb-Initiative gewesen, die 2023 in der Stadt Luzern angenommen wurde.

Die Ombudsstelle verneint nicht, dass der Fokus des Films auf den negativen Seiten des Tourismus lag. Doch das sei absolut legitim. Wichtig sei, dass die verschiedenen Argumente erwähnt werden. Quantitativ gleichwertig müsse dies aber nicht unbedingt sein.

Der Entscheid kann noch bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) juristisch angefochten werden. (rk)

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