Nid-/Obwalden

Interkantonales «Erfolgsmodell» im Arbeitsmarkt ist unbestritten

Die Kantone Obwalden und Nidwalden kennen beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit. Nun wird die rechtliche Basis modernisiert und an die neuen Bundesvorgaben angepasst.

Seit 30 Jahren pflegen die Kantone Obwalden und Nidwalden im Bereich des Arbeitsmarktes eine Kooperation. Mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden und der gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil sowie einer koordinierten Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) werden Synergien genutzt. «Damit dieses Erfolgsmodell auch künftig auf einem soliden rechtlichen Fundament steht, lancieren die Regierungen der beiden Kantone in enger Absprache eine Revision ihrer Gesetzgebung», schreiben die beiden Kantone in einer gemeinsamen Mitteilung.

Hauptgrund dafür sei eine zwingende Anpassung an das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) habe aufgezeigt, dass die aktuellen Bestimmungen in der Gesetzgebung der beiden Kantone vor allem die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht rechtsgenügend abbilden. «In der neuen interkantonalen Vereinbarung über eine gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen wird die seit Jahren bestehende ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Obwalden und Nidwalden nun eigenständig geregelt und vollständig verbrieft», wird Marius Küchler, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement Obwalden, zitiert.

Die bestehenden Vereinbarungen über das RAV und die Arbeitslosenkasse werden formell und präzisierend an die übergeordnete Bundesgesetzgebung angepasst.

Breite Zustimmung zu den Vorlagen

Die Vorlagen stiessen in der externen Vernehmlassung auf breite Zustimmung. «Die Zusammenarbeit beider Kantone und der gemeinsame bewährte Vollzug der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung sind unbestritten. Ihr Mehrwert wurde erkannt», wird der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zitiert.

Die Regierungen von Obwalden und Nidwalden haben nun ihre Revisionspakete zur Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung zeitgleich zur parlamentarischen Beratung an ihre Parlamente verabschiedet. Ziel sei es, die Revisionen Anfang 2027 in Kraft zu setzen. (rwi/zvg)

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