Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden hat sich nach den Niederschlägen der vergangenen Tage leicht entspannt. Das Feuerwehrinspektorat der Kantone Ob- und Nidwalden senkt die Gefahrenstufe deshalb von 4 («gross») auf 3 («erheblich»).
Gleichzeitig werden das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot per sofort aufgehoben, heisst es in einer Mitteilung. Das heisst, dass ab sofort auch wieder im Wald und am Waldrand grilliert werden darf. Die Verbote waren wegen der anhaltenden Trockenheit seit dem 10. Juli in Kraft.

Entwarnung gibt es dennoch nicht. Böden und Vegetation könnten insbesondere an exponierten und trockenen Stellen weiterhin rasch Feuer fangen, schreibt das Feuerwehrinspektorat der beiden Kantone. Beim Umgang mit Feuer sei deshalb weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Feuer im Wald und im Freien dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Diese müssen stets beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei starkem Wind soll ganz auf Feuer verzichtet werden. Auch Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
Die zuständigen Behörden beobachten die Entwicklung weiter. Sollte die Trockenheit erneut zunehmen, kann die Gefahrenstufe wieder angepasst werden. (rem)

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