Nach Schwyz und Zug gilt auch in Nid- und Obwalden ab Freitag, 10. Juli, 12 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit ist es verboten, in Wäldern sowie im Radius von 50 Metern ab Waldrand Feuer zu entfachen. Auch das Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren ist verboten. Das schreiben die Kantone in einer gemeinsamen Mitteilung. Unter das Verbot falle auch das Grillieren an Feuerstellen, in Feuerschalen und auf Einweggrills. Zudem ist es untersagt, Heissluftballons und Himmelslaternen steigen zu lassen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
Zusätzlich zum Feuerverbot erlassen die Kantone auch ein absolutes Feuerwerksverbot, das ab ebenfalls am Freitagmittag gilt. Somit ist es untersagt, Feuerwerkskörper abzubrennen und Höhenfeuer zu entzünden. Polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit mindestens 200 Meter Abstand zum Ufer bleiben erlaubt.
«Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein», schreiben die Behörden. Geringe Niederschläge und anhaltende Trockenheit hätten zu einer massiv erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. «Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten», heisst es. Erst dann könne das Verbot ausser Kraft gesetzt werden.
Gemäss aktueller Wetterprognose wird die Trockenheit noch andauern, und auch kurze, sporadische Gewitterregen seien nicht in der Lage, die Situation zu entschärfen. (sig)
In einer ersten Version schrieben wir, dass das Feuerverbot im Wald ab sofort gilt. Das ist falsch. Die beiden Kantone legen Wert darauf, dass das Verbot erst ab Freitag, 10. Juli, 12 Uhr gilt.

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