Trockenheit

Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug

Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf «gross». Das Entfachen von Feuer im Wald sowie in Waldnähe ist ab dem 10. Juli verboten.

Durch das sonnige Wetter und die fehlenden Niederschläge nimmt die Trockenheit weiter zu. Der Kanton Zug erhöht darum gemäss einer Mitteilung in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Ab Freitag, 10. Juli, gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Entfachen von Feuer im Wald sowie innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand ist absolut verboten.

Die Böden, die Vegetation sowie das herumliegende Ast- und Laubmaterial seien nach Tagen ohne namhafte Niederschläge trocken und leicht entflammbar. Es bestehe die Gefahr, dass weggeworfene Streichhölzer, Raucherwaren oder der Funkenflug eines Grillfeuers Brände auslösen. Auch die Wetterprognosen sagen weitere sonnige Tage ohne nennenswerte Niederschläge voraus. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte Feuerstellen. Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Um das Risiko von Bränden zu reduzieren, gilt auch ausserhalb des Waldes – und infolgedessen im Siedlungsgebiet – ein bedingtes Feuerverbot. Alle Tätigkeiten, die trotz ihrer Entfernung zum Wald ein erhebliches Waldbrandrisiko darstellen, seien zu unterlassen. Verboten sind das Grillieren in unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerk, das Steigenlassen von «Himmelslaternen» sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern.

Erlaubt ist lediglich das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt. Das Zuger Amt für Wald und Wild wird die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren. (sfr)

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