Das Entschädigungsgesetz des Kantons Nidwalden regelt Sitzungsgelder, Spesen und weitere Entschädigungen von Mitgliedern des Landrats sowie weiterer kantonaler Behörden. Das Landratsbüro hatte vor zwei Jahren Anpassungsbedarf ausgemacht. Der Grund: Die geltenden Entschädigungen für Behördenmitglieder decken die heutigen Aufwände nur noch teilweise ab. Mit einer Teilrevision des Entschädigungsgesetzes sollen mitunter veränderte Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Das Kantonsparlament unterstützte das Anliegen im November 2024, worauf der Regierungsrat eine Vorlage für eine Gesetzesrevision erarbeitete und in die Vernehmlassung gab. Diese ist inzwischen abgeschlossen und ausgewertet, wie die Nidwaldner Regierung in einer Mitteilung schreibt.
Es habe sich gezeigt, dass der Entwurf grossmehrheitlich positiv bewertet werde und insgesamt nur zu wenigen Anmerkungen Anlass gebe. «Die breite Unterstützung in der Vernehmlassung haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Sie unterstreicht die Ausgewogenheit der Vorlage, die insbesondere der Teuerung und den veränderten Arbeitsbedingungen Rechnung trägt», wird Finanzdirektorin Michèle Blöchliger in der Mitteilung zitiert.
Höhere Beiträge und Spesenentschädigungen
Wie die Regierung schreibt, sind unter anderem moderate Anpassungen bei den Sitzungsgeldern der landrätlichen Kommissionen, leicht höhere Beiträge an die Fraktionen sowie eine Anhebung der pauschalen Spesenentschädigung für Landratsmitglieder vorgesehen. Teilweise überarbeitet werden auch die Entschädigungen von Mitgliedern der Gerichte und weiterer kantonaler Behörden und Kommissionen sowie von Arbeitsgruppen, die durch den Regierungsrat eingesetzt wurden. Durch die Teilrevision unverändert bleiben hingegen die pauschale Entschädigung für Landratssitzungen. Die Entschädigungen des Regierungsrates sind nicht Bestandteil der Vorlage.
Aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sei die Teilrevision ohne Anpassungen vom Regierungsrat zuhanden des Landrats verabschiedet worden. Die Beratung der Vorlage soll im zweiten Quartal stattfinden. Ziel sei es, das geänderte Entschädigungsgesetz per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. (zvg/inf)


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