Das kantonale Entschädigungsgesetz regelt Sitzungsgelder, Spesen und weitere Entschädigungen von Mitgliedern des Landrats, des Regierungsrats und der Gerichte. Die Bestimmungen gelten auch für weitere kantonale Behörden und Kommissionen sowie für vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppen. Jeweils zur Hälfte der vierjährigen Legislaturperiode – die aktuelle Periode dauert von 2022 bis 2026 – nimmt das Landratsbüro eine Überprüfung vor, ob die Entschädigungen noch zeitgemäss sind und den effektiven Aufwänden entsprechen.
In seinem Bericht vom Sommer 2024 stellte das Landratsbüro Anpassungsbedarf fest, wobei die Teuerung, Veränderungen im Arbeitsumfeld und der steigende Aufwand bei Sitzungsvorbereitungen berücksichtigt werden sollen. Der Landrat schloss sich im November 2024 dem Anliegen einstimmig an.
Regierungsgelder von Änderung ausgenommen
Darauf basierend hat der Regierungsrat das Entschädigungsgesetz überarbeitet und nun die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnet, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei heisst. So sollen unter anderem die Ansätze für Sitzungsgelder von landrätlichen Kommissionen angehoben werden. Auch Fraktionen, die wie Kommissionen eine wichtige Funktion bei der Vorbereitung für den Landrat übernehmen, sollen in Zukunft leicht höhere Beiträge erhalten.
Im Weiteren wird eine Anhebung der jährlichen, pauschalen Spesenentschädigung von Landratsmitgliedern vorgesehen. «Mit diesen Anpassungen wird einerseits den jüngsten Entwicklungen bei der Teuerung Rechnung getragen, andererseits auch der Wandel von Papierdokumenten zu digitalen Arbeitsformen berücksichtigt», wird Finanzdirektorin Michèle Blöchliger zitiert. Auf der anderen Seite solle die pauschale Entschädigung für die Teilnahme an Landratssitzungen und das Aktenstudium unverändert bleiben. Ebenso unangetastet blieben die Entschädigungen des Regierungsrats, die nicht Bestandteil der Vorlage seien.
Vernehmlassung bis Januar 2026
Hingegen seien auch bei den Gerichten sowie weiteren Behörden, Kommissionen und Arbeitsgruppen Änderungen bei den Entschädigungen geplant. Zudem werde der Erlass durch gezielte inhaltliche und sprachliche Überarbeitungen verständlicher und einheitlicher gestaltet. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Kanton würden sich voraussichtlich im mittleren bis höheren fünfstelligen Bereich pro Jahr bewegen.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2026. Anschliessend werde die Vorlage bereinigt und zuhanden der Beratung im Landrat verabschiedet. Ziel sei es, dass die vorgesehenen Änderungen per 1. Januar 2027 wirksam werden. (zvg)
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