Kantonsverfassung

Nidwalden stimmt über Aufhebung der Schulgemeinden ab

Die Schulgemeinden sind seit Anfang 2025 Geschichte. Nun sollen auch die entsprechenden Bestimmungen aus der Kantonsverfassung gestrichen werden.

Die Nidwaldner Bevölkerung entscheidet am 29. November über eine Änderung der Kantonsverfassung. Die noch bestehenden Bestimmungen zu den Schulgemeinden sollen aufgehoben werden.

Seit Anfang 2025 gibt es im Kanton Nidwalden keine Schulgemeinden mehr. Als letzte der elf Gemeinden hatten Oberdorf und Stansstad ihre Schulgemeinden per 1. Januar 2025 abgeschafft. Seither werden deren Aufgaben überall von den Politischen Gemeinden wahrgenommen. In der Kantonsverfassung und weiteren kantonalen Erlassen finden sich jedoch weiterhin Bestimmungen zu Schulgemeinden und Schulräten.

Mit der Teilrevision soll die Gesetzgebung an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Gleichzeitig würde damit die Möglichkeit entfallen, künftig wieder Schulgemeinden einzuführen. Die heutigen Strukturen hätten sich aus Sicht der Gemeinden bewährt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Inhaltliche Auswirkungen auf das Bildungswesen habe die Vorlage nicht.

Der Landrat unterstützt die Teilrevision einstimmig. Weil Änderungen der Kantonsverfassung obligatorisch dem Volk vorgelegt werden müssen, entscheiden die Stimmberechtigten am 29. November an der Urne. (zvg/jfi)

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