Kanton Nidwalden

Die Aufhebung der Schulgemeinden ruft nach Teilrevision der Verfassung

Nach der Auslösung der letzten Schulgemeinden in Nidwalden drängt sich eine Änderung der Kantonsverfassung auf. Der Regierungsrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Abstimmung soll 2026 stattfinden.

Seit 1. Januar 2025 gehören die letzten beiden Schulgemeinden in Oberdorf und Stansstad der Vergangenheit an. Im ganzen Kanton Nidwalden sind laut einer Mittelung des Regierungsrats inzwischen die Politischen Gemeinden für deren Aufgaben im Bildungsbereich zuständig.

Aus diesem Grund dränge sich eine Anpassung der Kantonsverfassung auf. Dabei soll die Möglichkeit der Wiedereinführung von Schulgemeinden aufgehoben werden. «Diese Rückfalloption ist aus bildungspolitischer Optik nicht länger notwendig», wird Bildungsdirektor Res Schmid in der Mitteilung zitiert. Indem Schulgemeinden aus der Verfassung entfernt würden, werde die Verständlichkeit der Gesetzgebung verbessert. «Die Teilrevision führt zu einer Vereinfachung und beugt Doppelspurigkeiten und Widersprüchlichkeiten in der Gesetzgebung vor», ergänzt Res Schmid.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend die Schulgemeinden in die externe Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis Ende Juli 2025. In der Folge wird die Vorlage bereinigt, im Landrat beraten und voraussichtlich im 3. Quartal 2026 den Nidwaldner Stimmberechtigten unterbreitet. (zvg/mu)

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