Mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung kann sich Nidwalden bei grossen, international tätigen Unternehmen steuerlich nicht mehr von anderen Regionen abheben. Dies sei mit Abstrichen bei der Standortattraktivität verbunden, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.
Der Regierungsrat habe daher nach Ansätzen gesucht, um die wirtschaftliche Attraktivität Nidwaldens mit gezielten Investitionen verbessern zu können. Bei einer Steuergesetzrevision, um den Mittelstand zu entlasten, ist noch ein Referendum hängig. Als weitere Massnahme solle die Unterstützung von Kinderbetreuungsangeboten durch die öffentliche Hand ausgebaut werden. Dies ist gegenwärtig Bestandteil einer Revision des Kinderbetreuungsgesetzes.
Zwischen Forschung und Nachhaltigkeit
Zusätzlich hat der Regierungsrat nun in den Bereichen «Forschung und Entwicklung» sowie «ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen» zwei neue Förderprogramme für Unternehmen aufgegleist, wie es in der Mitteilung heisst. Dafür sollen jährlich insgesamt bis zu 1,5 Millionen Franken zur Verfügung stehen, wobei der Landrat über entsprechende Rahmenkredite befinden wird. Der Regierungsrat sei überzeugt, dass dies positiv zur Wettbewerbsfähigkeit des Kantons beitragen wird.
Beim Förderprogramm «Forschung und Entwicklung», bei dem die Umsetzung durch die Volkswirtschaftsdirektion erfolgt, sollen Unternehmen für die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder für die experimentelle Entwicklung Beitragsgesuche einreichen können. Beitragsberechtigt seien ausschliesslich Betriebe mit einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung und einem jährlichen Mindestumsatz von 2 Millionen Franken.
Das zweite Förderprogramm «ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen» liegt in der Zuständigkeit der Landwirtschafts- und Umweltdirektion. Es solle Anreize für Unternehmen schaffen, wirksame ökologische Massnahmen umzusetzen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Dies gelte insbesondere für Massnahmen, die dem Klimaschutz, der Reduktion von Umweltbelastungen, der Schonung natürlicher Ressourcen oder dem Erhalt der Biodiversität dienen.
Erste Beiträge sollen bereits 2026 gesprochen werden
Die geplanten Förderprogramme haben jedoch Auswirkungen auf das bestehende kantonale Wirtschaftsförderungsgesetz und erfordern eine neue Verordnung zum Gesetz. Der Regierungsrat hat dazu nun die Vernehmlassung gestartet, wie es in der Mitteilung heisst. Diese dauert bis zum 5. Dezember 2025.
Anschliessend wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen und zuhanden der Beratung im Landrat verabschieden. Es ist vorgesehen, dass das revidierte Wirtschaftsförderungsgesetz per 1. September 2026 in Kraft treten kann, sodass noch im selben Jahr erstmals Förderbeiträge an Unternehmen ausbezahlt werden könnten. (rwi/zvg)
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