Nidwalden

Steuergesetzrevision: Stossrichtung wird mehrheitlich begrüsst

Mit höheren Abzügen will Nidwalden insbesondere Familien steuerlich entlasten. Aber auch der Mittelstand, Fach- und Führungskräfte und Stiftungen sollen von steuerlichen Verbesserungen profitieren.
Gute Nachrichten für Nidwaldnerinnen und Nidwaldner: Durch die geplante Steuergesetzrevision sollen vor allem Familien und der Mittelstand entlastet werden.
Foto: Florian Pfister (Stans, 11. 4. 2024)

Der Kanton Nidwalden erwartet jährlich rund 5 Millionen Franken Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung von international tätigen Grossunternehmen. Damit sowie mit Mehrerträgen aus den auslaufenden Übergangsbestimmungen des 2020 vollständig in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) will der Kanton sowohl Familien als auch den Mittelstand steuerlich entlasten. Basis dafür bildet eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes – die sogenannte Steuergesetzrevision 2026, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Nidwalden heisst.

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