Kriens

Neues Wohnbaureglement tritt in Kraft

Am 1. November tritt das Wohnbaureglement in Kraft. Damit gelten neue Regeln für den Wohnungsmarkt in Kriens. Im Fokus stehen gemeinnütziger Wohnraum und der Schutz bestehender Wohnungen.

Auch in Kriens ist Wohnraum knapp. Die Leerwohnungsziffer beträgt zurzeit 0,51 Prozent. Mit dem neu in Kraft tretenden Wohnbaureglement erhält Kriens den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu beobachten und allenfalls zu handeln. Das Reglement basiert auf vier Säulen: der Förderung von gemeinnützigem Wohnraum, einer aktiven Bodenpolitik, dem Schutz bestehenden Wohnraums sowie Planungsinstrumenten für preisgünstigen Wohnungsbau.

Neu wird auch die Kurzzeitvermietung von Wohnungen und anderen Räumlichkeiten geregelt. Werden Räumlichkeiten mehr als 90 Nächte pro Jahr kurzzeitig vermietet, ist unter anderem eine Bewilligung erforderlich. Zudem müssen Anbietende ihre Wohnungen bei der Stadt Kriens registrieren.

Mehr Transparenz und Blick auf die Zukunft

Eine weitere Neuerung betrifft Sanierungen. Neu müssen bei Umbauten, die über den einfachen Unterhalt hinausgehen und zu höheren Mieten führen, bei bestimmten Baugesuchen die bisherigen und die zukünftigen Mietzinse angegeben und aufgelegt werden. Davon ausgenommen sind Grundstücke mit weniger als zehn Wohnungen sowie energetische Sanierungen.

Grundprinzip des neuen Wohnbaureglements ist das Beobachten und Erfassen der Entwicklungen. Dazu erstellt die Stadt alle zwei Jahre ein Wohnbau- und Wohnungsmarktmonitoring. Es wird insbesondere überprüft, wie sich der Anteil gemeinnütziger Wohnungen entwickelt. Das neue Reglement setzt einen Zielwert von dauerhaft mindestens zehn Prozent fest. Wird dieser nicht erreicht, ist bei grossen Bauprojekten ein bestimmter Anteil an gemeinnütziger Wohnungen obligatorisch. (cst)

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