Stadt Kriens

Nach langem Kampf: Bald Tempo 30 und Flüsterbelag auf der Luzernerstrasse

Auf fast 800 Metern Länge soll das neue Verkehrsregime die Lebensqualität der Anwohnenden verbessern. Die öffentliche Auflage des Projekts folgt in den nächsten Wochen.

Die verkehrsreiche Luzernerstrasse in Kriens ist seit Jahren ein Zankapfel: 2023 entschied das Bundesgericht, dass die Praxis für den Lärmschutz neu beurteilt werden muss. Seither sind mehr als drei Jahre vergangen, doch auf der Luzernerstrasse blieb bisher alles beim Alten – zum Ärger betroffener Anwohnenden. Der Kanton hat aber in der Zwischenzeit ein Lärmsanierungsprojekt auf dem Abschnitt Kupferhammer bis Busschleife ausgearbeitet und Tempo 30 von Amtes wegen geprüft.

Nach einer detaillierten Prüfung aller Varianten und einer erneuten Verifizierung der Messresultate ist nun endlich klar, wie dieses Projekt konkret aussieht: Als erste Massnahme soll auf dem rund 780 Meter langen Abschnitt von der Bushaltestelle Schachenstrasse bis zur Busschleife die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilt. Diese Massnahme werde in den nächsten Wochen im Kantonsblatt publiziert.

Als zweite Massnahme soll auf der Kantonsstrasse ein lärmarmer Asphaltbelag eingebaut werden.

Gleichzeitig soll auf Antrag der Stadt Kriens auch auf der Parallelachse Schachen-/Amlehn-/Langsägestrasse Tempo 30 umgesetzt werden, um Ausweichverkehr zu verhindern und die dortige Veloachse zu stärken.

«Wirkungsvolle Massnahme zur Lärmreduktion»

Mit der Lärmsanierung setzt der Kanton Luzern laut eigenen Angaben «wirkungsvolle Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner um». Wie sich die Luzernerstrasse im Stadtkern von Kriens langfristig weiterentwickeln soll, wird derzeit in einem gemeinsamen Prozess von Kanton Luzern und Stadt Kriens geprüft. Ein erster Infoanlass für die Bevölkerung findet im Januar 2027 statt.

Wegen des eingangs erwähnten Bundesgerichtsurteils hat der Kanton Luzern seine Praxis der Lärmsanierungen an Kantonsstrassen überprüft. Grundsätzlich würden Lärmsanierungen weiterhin dann erfolgen, wenn eine Strasseninfrastruktur im Zusammenhang mit anderen Projekten aus- oder umgebaut wird. So würden Ressourcen geschont, und Baustellen könnten koordiniert werden, heisst es. Und: «Lärmsanierung als Daueraufgabe zu verstehen, bedeutet aber, dass bei Bedarf auch unabhängige Lärmnachsanierungsprojekte durchgeführt werden.»

Wann und auf welchen Abschnitten ein Projekt durchgeführt wird, sei abhängig von der Anzahl Personen, die von einem überschrittenen Lärmgrenzwert betroffen sind, vom Alter der Erstsanierung sowie von möglichen Synergien mit dem kürzlich verabschiedeten Programm Gesamtmobilität. Darin sind die Strassenvorhaben der nächsten Jahre festgelegt. (hor)

++Update folgt++

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