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Stadt Luzern

Luzerner Zünfte aus den Museggtürmen werfen? Stadtrat sagt Nein zu SP-Forderung

Die SP will die Zünfte aus den Museggtürmen werfen, weil diese Frauen und Ausländer ausschliessen. Doch der Stadtrat hält dagegen.

Als Zeichen des Stubenrechts erhält der neue Wey-Zunftmeister an seiner Inthronisation Anfang Januar jeweils den Turmschlüssel. Damit kann er sich Zutritt verschaffen zum Pulverturm, wo sich seit 1979 das Zunftlokal befindet. Die Wey-Zunft hat mit der Stadt hierfür einen langjährigen Mietvertrag abgeschlossen. Nur: Geht es nach der SP, soll die Wey-Zunft das Stubenrecht verlieren. Bekanntlich hat die Partei eine Motion lanciert, wonach «diskriminierende Vereine» keine städtischen Räume wie Museggtürme oder Neubad mehr mieten dürfen. «Diskriminierend» ist die Wey-Zunft aus Sicht der SP deshalb, weil sie nur männlichen Schweizern offen steht. Betroffen wäre – aus demselben Grund – auch die Zunft zu Safran, die ihr Zunftlokal im Nölliturm hat.

Blick in den Pulverturm, dem Zunftlokal der Wey-Zunft.
Bild: Philipp Schmidli (Luzern, 10. 9. 2022)

Was heisst genau «diskriminierend»?

Nun liegt die Stellungnahme des Luzerner Stadtrats auf die SP-Motion vor – er lehnt die Überweisung des Vorstosses ab. Zwar teile man das übergeordnete Ziel der Motion, Diskriminierungen vorzubeugen und ein klares Zeichen für eine offene Stadtgesellschaft zu setzen. Aber: «Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Beurteilung möglicher Diskriminierungen im Einzelfall anspruchsvoll sein kann.» Denn diese liessen sich nicht allein auf formelle Regelungen wie Statuten abstellen. «Es wären weitere Indizien bis hin zu kolportierten Vermutungen beizuziehen», schreibt der Stadtrat.

Auch Frauenchöre wären betroffen

So sei nicht jede Einschränkung von Mitgliedschaften oder Angeboten per se als unzulässige Diskriminierung zu qualifizieren. Je nach Zweck und Ausrichtung einer Organisation könnten sachliche Gründe für bestimmte Zugangsvoraussetzungen bestehen. Auf Nachfrage sagt Stadtpräsident Beat Züsli (SP), dass die Abgrenzungsfrage – was ist diskriminierend und was nicht? – zentral und «fast unlösbar» sei: «Ein Frauen- oder Männerchor spricht spezifisch Frauen beziehungsweise Männer an, die Geschlechterfrage steht im Vordergrund – dürfte dieser deswegen also keine städtischen Räume mehr anmieten dürfen?»

Umgekehrt lehnte etwa der Südpol 2025 die Durchführung des Fasnachtsanlasses Guuggali ab – weil es nicht zur Ausrichtung des Hauses passe – oder das KKL sagte 2024 das Konzert der umstrittenen russischen Operndiva Anna Netrebko auch auf Anraten von Stadt und Kanton ab. Für Züsli sind es Beispiele, wie komplex das Thema Diskriminierung ist.

Stadtrat befürchtet erheblichen Aufwand

Bei einer Überweisung des Vorstosses rechnet der Stadtrat für all die Abklärungen mit einem erheblichen Aufwand, «der entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen erfordert». Ausserdem wäre für  eine rechtssichere Umsetzung eine externe juristische Expertise notwendig, die rund 30'000 bis 50'000 Franken kosten würde.

Der Stadtrat hält fest, dass die Stadt zur Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Nichtdiskriminierung verschiedene Fachstellen einsetzt, unter anderem die Fachstelle Gleichstellung, die Anlaufstelle Alter sowie den Fachbereich Integration. «Diese Zielsetzungen können wirkungsvoller über eine solche übergeordnete und breit abgestützte Haltung verfolgt werden als über die Regelung einzelner Mietverhältnisse», so die Exekutive.

Organisationen zu sanktionieren, indem bestehende Mietverhältnisse aufgekündigt werden, erscheint dem Stadtrat ebenfalls nicht zielführend: «Die Vermietung von Räumen kann nicht an eine moralische Überprüfung gesellschaftlicher Normen geknüpft werden.»

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