
«Muni Max» wurde für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 in Mollis gebaut und entwickelte sich dort zu einem Publikumsmagneten. Am ESAF war die Installation jedoch nicht begehbar – und konnte nur von aussen betrachtet werden. Das will der Verein «Max der Uristier» ändern: Der Verein möchte den Holzstier auf dem Nätschen oberhalb von Andermatt künftig mit einer Erlebniswelt der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, doch dafür braucht es zusätzliche Mittel.
Als Träger des Projekts hat der Verein «Max der Uristier» ein NRP-Gesuch für einen Beitrag an die Aufwendungen der Konzeptphase gestellt, wie der Urner Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt. In Ausstand von Landammann Christian Arnold sowie Bildungs- und Kulturdirektor Georg Simmen habe der Regierungsrat nun beschlossen, die Konzeptphase «Max der Uristier» mit einem NRP-Beitrag in der Höhe von 100'000 Franken finanziell zu unterstützen. Daran beteiligt sich der Bund zur Hälfte, wie es weiter heisst.
In der Konzeptphase soll aufgezeigt werden, unter welchen technischen und betrieblichen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Nutzung des riesigen Holzstiers möglich ist. Unter Beizug externer Fachpersonen werde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese untersucht verschiedene Varianten zur touristischen und/oder kulturellen Inwertsetzung des Holzstiers, die sich hinsichtlich Zugänglichkeit, Nutzungstiefe und betrieblicher Perspektive unterscheiden würden. Zur Konzeptphase würden denn auch ein Businessplan und ein Betriebskonzept gehören, welche gestützt auf die Ergebnisse der Studie erarbeitet werden. Weitere finanzielle und ideelle Unterstützung erhält der Verein durch unterschiedlichste Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen.
Zusätzliche Gäste anziehen und regionale Wertschöpfung stärken
Ob eine darüber hinausgehende kantonale Unterstützung für den späteren Betrieb möglich ist, hängt gemäss Regierungsrat wesentlich von den Ergebnissen der Konzeptphase ab. Ausgeschlossen bleibe jedoch weiterhin eine finanzielle Beteiligung des Kantons am Kauf, Abbau, Transport, an der Lagerung oder am Wiederaufbau des Holzkonstrukts.
Der Muni Max soll am Rand des Matti-Kinderlands auf dem Nätschen aufgestellt werden. Durch die Verschiebung des ursprünglichen Standorts in die regelkonforme Freizeit- und Tourismuszone bedarf es keiner Änderung der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Andermatt.
In den nächsten Tagen soll das Baugesuch eingereicht werden, wie Cornel Betschart vom Verein Max der Uristier auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung kürzlich sagte. «Wir stellen das Gesuch für eine temporäre Baute und ersuchen um eine Bewilligung für fünf Jahre.»
Urner Zimmerleute hätten sich in Mollis, wo der 21 Meter hohe, 36 Meter lange und 10 Meter breite und 182 Tonnen schwere Muni Max am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest eine Publikumsattraktion war, über den Wiederaufbau im Kanton Uri eingehend informiert. Auf dem Nätschen soll Muni Max neu «Uristier Max» heissen und einen Nasenring verpasst bekommen.
Beim Verein Max der Uristier sei man zuversichtlich, dass das Grossprojekt mit der Hilfe vieler Urner Handwerkerinnen und Handwerker nun auch gestemmt werden kann. Die im Innern von Uristier Max geplante Erlebniswelt soll Ausstellungs- und Eventflächen über mehrere Etagen beinhalten – und den Besuchenden ein besonderes Erlebnis bieten, wie Cornel Betschart versichert. «Ziel ist es, Max als attraktive Touristenattraktion zu etablieren und langfristig Wertschöpfung für die Region zu schaffen.»
Das Hauptziel der Neuen Regionalpolitik (NRP) ist die Förderung des Berggebiets, des ländlichen Raums und der Grenzregionen der Schweiz in der regional-wirtschaftlichen Entwicklung.
Mit dem Förderinstrument NRP unterstützen Bund und Kantone gemeinsam Projekte und Initiativen, die die Wettbewerbsfähigkeit solcher Gebiete nachhaltig stärken. Arbeitsplätze sollen geschaffen und so regionale Ungleichheiten abgebaut werden.
Der gesetzliche Rahmen, die finanziellen Mittel wie auch inhaltliche Schwerpunkte werden durch das Parlament beschlossen und die Umsetzung wird mittels Mehrjahresprogrammen vom Bund verantwortet. Die Kantone erarbeiten darauf abgestimmt Umsetzungsprogramme für jeweils vier Jahre. Darin werden Förderschwerpunkte detaillierter ausgearbeitet und auf die Gegebenheiten und spezifischen Herausforderungen des jeweiligen Kantons angepasst. So werden der optimale Einsatz und die bestmögliche Wirkung der zur Verfügung stehenden Unterstützungsgelder angestrebt.
Der Regierungsrat entscheidet über NRP-Fördergesuche bis zu einer Höhe von 1 Million Franken à fonds perdu oder 5 Millionen Franken Darlehen. (stg)






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