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Luzern

Kanton will weniger fürs Schulwesen zahlen – Gemeinden reagieren mit massiver Kritik

Der Luzerner Regierungsrat kürzt die Pro-Kopf-Beiträge für die Gemeinden im Volksschulwesen um 25 Millionen Franken. Der Gemeindeverband prüft nun gemeinsam mit den Gemeinden rechtliche Schritte.

«Vertrauensverlust», «Ende der partnerschaftlichen Zusammenarbeit» und «einseitige Sparübung» – der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) kritisiert den Luzerner Regierungsrat massiv. Grund dafür: Der Regierungsrat will die Pro-Kopf-Beiträge im Volksschulwesen ab 2026 um total 25,45 Millionen Franken kürzen.

Der Kanton will den Gemeinden weniger Geld für die Schulraumkosten zahlen.
Bild: Boris Bürgisser
(Reiden, 26. 5. 2025)

Um die komplexe Thematik zu verstehen, ist ein kurzer Exkurs notwendig: Seit Januar 2024 gilt im Kanton Luzern ein neues System für die Finanzierung der Volksschulen. Die Kosten des Volksschulwesens werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Verbundaufgabe je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen. Grundlage bilden sogenannte Standardkosten, die partnerschaftlich für die verschiedenen Schulstufen festgelegt werden. Diese setzen sich aus Durchschnittskosten pro Klasse zusammen und sind in verschiedene Kostenblöcke, darunter auch die Raumkosten, aufgeteilt. Aus den errechneten Standardkosten pro Block werden die Kosten pro Lernenden berechnet. Der Kanton übernimmt davon 50 Prozent pro Lernenden, berechnet nach dem Stand der Schülerzahlen am 1. September des Vorjahres. Daraus ergeben sich die Pro-Kopf-Beiträge, welche die Gemeinden vom Kanton erhalten.

Für die Raumkosten konnte bisher noch kein Standard definiert werden. Dafür wurde 2025 nochmals eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Dabei konnte jedoch keine Konsenslösung zwischen dem Kanton und den Gemeinden gefunden werden. Aufgrund der «ungleichen Kostenverteilung» entschied sich der Regierungsrat nun für einen um 15 Prozent «gestutzten Mittelwert». Diesen bezeichnet die Luzerner Regierung gemäss einer Mitteilung als «pragmatischsten und sachlich begründeten Ansatz». Das bedeutet laut Kanton nun, dass jeweils 15 Prozent der Gemeinden – also jene zwölf mit den höchsten und jene zwölf mit den niedrigsten Kosten – bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Bisher wurden die Raumkosten aufgrund der effektiven Liegenschaftskosten berechnet.

Eine einseitige Sparübung?

Effektiv bedeutet dies, dass insgesamt 25,4 Millionen Franken weniger an die Raumkosten von bisher 174,5 Millionen Franken angerechnet werden. Damit erhalten die Gemeinden um 12,7 Millionen Franken tiefere Kantonsbeiträge. «Trotzdem profitieren noch immer 40 Gemeinden von einem höheren Kantonsbeitrag, als sie selbst investieren», heisst es in der Mitteilung des Kantons.

Beim VLG sorgt dies für massives Unverständnis. In seiner Mitteilung schreibt der Verband: «Der Regierungsrat setzt sich damit über sämtliche bisher gemachten Arbeiten der Volksschulsteuerung und der Arbeitsgruppe hinweg und legt einen einseitigen und willkürlichen Wert fest, welcher nichts mit der Realität zu tun hat, denn die betroffenen Schulhäuser sind alle gebaut und haben deswegen nicht plötzlich kleinere Bau- und Betriebskosten.»

Der vom Regierungsrat festgelegte Wert entspreche einer reinen Kostenbetrachtung und stelle keinen neuen Standard für Schulhausbauten dar. Die Kosten würden einseitig durch eine andere Berechnungsart tiefer angesetzt. Die Aktion sei daher eine einseitige Sparübung des Kantons auf dem Buckel der Gemeinden: Die Kantonsrechnung werde entlastet, während die Gemeinden mit über 12,7 Millionen Franken zusätzlich belastet würden.

VLG prüft rechtliche Schritte, Regierung will weiter an Lösung zusammenarbeiten

Der VLG prüfe nun zusammen mit den Gemeinden rechtliche Schritte. Aus Sicht des Verbands verletze der Regierungsrat damit mutmasslich das Volksschulbildungsgesetz. Die gesetzlichen Grundlagen legten fest, dass die Standardkosten bei der erstmaligen Festlegung 50 Prozent der kommunalen Betriebskosten decken müssen. Beim VLG zeigt man sich über das Verhalten der Regierung sehr enttäuscht und befürchtet einen Vertrauensverlust der Gemeinden gegenüber dem Kanton, was auch Auswirkungen auf andere laufende Geschäfte haben könne.

In der Mitteilung des Kantons verteidigt Regierungsrat Armin Hartmann die Anpassung: «Mit dem angepassten Standard schaffen wir eine faire und nachvollziehbare Grundlage für die Finanzierung der Raumkosten. Das bringt Stabilität und Transparenz für Kanton und Gemeinden.» Dem Regierungsrat sei es ein zentrales Anliegen, mit den Gemeinden an einer einvernehmlichen Lösung weiterzuarbeiten, so der Bildungs- und Kulturdirektor.

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