In der Affäre rund um die SVP Stadt Luzern kommt es zu einem weiteren Rechtsspruch. Der ehemalige Präsident Dieter Haller und der Ex-Vize Timo Lichtsteiner wurden vom Luzerner Bezirksgericht zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das geht aus dem Urteil hervor, das unserer Zeitung vorliegt. Laut Gericht hat sich Haller der Verleumdung schuldig gemacht – und Lichtsteiner der üblen Nachrede.
Stein des Anstosses ist eine Mitteilung, die im August 2024 von Haller verfasst und von Lichtsteiner unterzeichnet wurde. Darin wird behauptet, alt SVP-Grossstadtrat Yves Holenweger habe Dieter Haller diskreditiert und «mindestens eine gravierende Datenschutzverletzung begangen». Das Gericht kommt zum Schluss, dass Holenweger damit dem Verdacht eines «unehrenhaften und in Teilen strafbaren Verhaltens ausgesetzt» worden sei, was eine Rufschädigung bewirken könne.
Zur Einordnung: Zwei Tage vor der Mitteilung hatte Holenweger publik gemacht, dass sich Dieter Haller 2023 einen Betrag von 25'000 Franken vom Parteikonto auf sein privates Konto überwies. Deshalb wurde Haller unlängst der Veruntreuung schuldig gesprochen. Dieser Entscheid des Bezirksgerichts ist mittlerweile rechtskräftig. Das neue Urteil in Sachen Verleumdung und übler Nachrede ist dies allerdings noch nicht. Sowohl Haller als auch Lichtsteiner können es anfechten. (sma)



Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.