Im März hat das Bezirksgericht Luzern den ehemaligen Präsidenten der SVP Stadt Luzern, Dieter Haller, zu einer bedingten Geldstrafe von 13'000 Franken verurteilt. Hintergrund war eine Geldüberweisung, die Haller vom Parteikonto auf sein Privatkonto getätigt hatte. In den Augen des Gerichts hat sich Haller damit der Veruntreuung schuldig gemacht.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden, wie eine Anfrage bei den kantonalen Gerichten ergab. Im Zuge dessen hat die SVP Stadt Luzern ein Partei- Ausschlussverfahren gegen Dieter Haller eingeleitet. Doch Haller habe daraufhin von sich aus den Austritt aus der Partei erklärt. Das ist einer Medienmitteilung der SVP zu entnehmen. (rk)


Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.