Die Luzerner Bildungskommission stellt sich mehrheitlich hinter den Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV). Mit 10 zu 3 Stimmen hat die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) beschlossen, der Gesetzesänderung zuzustimmen. Der Kantonsrat behandelt das Geschäft am 7. September.
Die ISV regelt, welcher Kanton die Kosten übernimmt, wenn Kinder und Jugendliche während eines Spitalaufenthalts schulisch unterrichtet werden. Für Luzern als Standortkanton mehrerer Spitalschulen soll der Beitritt insbesondere mehr Rechtssicherheit bringen und die Abrechnung mit anderen Kantonen vereinfachen. Die zusätzlichen Kosten im Volksschulbereich werden auf rund 45'000 Franken pro Jahr beziffert.
Die Kommissionsmehrheit begrüsst die einheitliche Regelung. Eine Hospitalisierung dürfe für Kinder und Jugendliche nicht zusätzlich zu schulischen Nachteilen führen, heisst es in einer Mitteilung. Bereits in der Vernehmlassung hatten sich SP, Grüne, GLP, Mitte und FDP für einen Beitritt ausgesprochen. Einzig die SVP stellte sich dagegen und sprach damals von einem «bürokratischen Monster».
Kritik an siebentägiger Frist
Eine Kommissionsmehrheit bedauert die neu vorgesehene Karenzfrist von sieben Tagen. Nach bisherigem Luzerner Modell konnte der Schulunterricht im Spital bereits vom ersten Tag an aufgenommen werden, sofern es der Gesundheitszustand zuliess. Künftig ist während der ersten sieben Tage kein Unterricht vorgesehen. Die Kommission bezeichnet dies als Leistungsabbau, der sich nachteilig auf betroffene Kinder und Jugendliche auswirken könne. Kritisiert wird, dass die gesetzliche Regelung vorerst nur die Volksschule und die Sekundarstufe I umfasst. Eine Minderheit der Kommission lehnt den Beitritt grundsätzlich ab. Sie bezweifelt, dass dafür ein neues Konkordat nötig ist, und befürchtet zusätzlichen administrativen Aufwand. (rem)



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