Abstimmung

Luzerner Bevölkerung sagt Ja zu Lockerungen des Ladenschlussgesetzes

Mit einem Ja-Anteil von 55,18 Prozent bewilligt das Wahlvolk die  Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes.

Der Kanton Luzern bekommt ein angepasstes Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG). Die Luzernerinnen und Luzerner stimmen der Vorlage mit einem Ja-Anteil von 55,18 Prozent zu. Die Stimmbeteiligung liegt bei 48,9 Prozent.

Damit sind die Gegner der Lockerung des Ladenschlussgesetzes mit ihrem Referendum gescheitert. Ursprung für das Referendum war ein Entscheid des Kantonsrats vom 26. Januar 2026, als dieser die Änderung des RLG mit 61 zu 49 Stimmen beschlossen hatte.

Das neue Gesetz beinhaltet mehrere Lockerungen. So werden Selbstbedienungsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 30 Quadratmetern vom Ladenschlussgesetz ausgenommen. Diese Ausnahme gilt grundsätzlich für alle kleinen Selbstbedienungsgeschäfte.

Auch bei den Tankstellenshops gibt es Änderungen. Geschäfte mit höchstens 100 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen heute von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein, sofern ihr Sortiment vorwiegend dem täglichen Bedarf dient, die Tank- und Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und das Bezahlen ohne Registrierung möglich ist. Neu werden Shops bei Elektroladestationen den Tankstellenshops gleichgestellt. Dafür müssen sie dieselben Bedingungen erfüllen und zusätzlich über mindestens vier Ladepunkte mit gesetzlich definierten Leistungen verfügen.

Die Revision betrifft zudem das Gastgewerbe. Aktuell müssen Restaurants und andere gastgewerbliche Betriebe an hohen Feiertagen – Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachten – sowie am Aschermittwoch um 0.30 Uhr schliessen. Diese Einschränkung gilt künftig nicht mehr.

Hinter dem Referendum steht ein Komitee aus Gewerkschaften, dem Detaillistenverband sowie Vertreterinnen und Vertretern von SVP und SP. Gemeinsam kritisierten sie, dass die Revision über den ursprünglichen Auftrag hinausgehe: Statt lediglich eine Lösung für Hofläden zu schaffen, würden sämtliche kleinen Selbstbedienungsgeschäfte von liberaleren Öffnungszeiten profitieren. Diese Argumentation hat offensichtlich bei einer Mehrheit der Luzerner Bevölkerung kein Gehör gefunden.

+++ Update folgt +++

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)