Kanton Luzern

Plan B für Hofläden: SP und SVP reichen Einzelinitiativen ein

Die Gegner der Ladenöffnungsrevision wollen verhindern, dass Luzerner Hofläden bei einem Nein an der Urne leer ausgehen.

Die Abstimmung zum revidierten Ruhetags- und Ladenschlussgesetz naht. Am 27. September entscheidet die Luzerner Stimmbevölkerung, ob es zu einer Teilliberalisierung der Ladenöffnungszeiten kommt.

Zur Abstimmung kommt es, weil Gewerkschaften, der Luzerner Detaillistenverband sowie Vertreterinnen und Vertreter von SVP und SP das Referendum gegen die Gesetzesrevision ergriffen haben. Ihnen gehen die vorgesehenen Lockerungen zu weit. Sie befürworten lediglich eine gesetzliche Regelung für Hofläden.

Für den Fall, dass die Vorlage an der Urne scheitert, haben die Sozialpartner des Detailhandels nun bereits vorgesorgt. Am Montag haben SP-Kantonsrat Marcel Budmiger und SVP-Kantonsrat Rolf Bossart gleichlautende Einzelinitiativen eingereicht. Diese sollen sicherstellen, dass Hofläden auch bei einem Nein möglichst rasch von einer rechtlichen Regelung und längeren Öffnungszeiten profitieren können.

Hofläden sollen Bäckereien gleichgestellt werden

Aus Sicht der Sozialpartner besteht Einigkeit darüber, dass die Luzerner Hofläden eine gesetzliche Grundlage benötigen. Entsprechende Vorstösse seien laut Mitteilung im Kantonsrat mit grosser Mehrheit überwiesen worden. Im Verlauf der Gesetzesberatung seien die Hofläden jedoch in den Hintergrund geraten, weil die Befürworter der Revision weitreichende Liberalisierungen in das Gesetz aufgenommen hätten.

Die Einzelinitiativen beschränken sich deshalb auf das ursprüngliche Anliegen. Konkret sollen unbediente Hofläden als Ausnahme im Ruhetags- und Ladenschlussgesetz definiert werden. Für sie würden damit dieselben Regeln gelten wie bereits heute für Bäckereien, Apotheken oder Blumenläden.

Bei einem Ja werden die Einzelinitiativen zurückgezogen

«Damit kann sich die zuständige Kommission bei einem Nein am 27. September sofort an die Arbeit machen», wird Budmiger, in seiner Funktion als Geschäftsleiter des Luzerner Gewerkschaftsbunds, in einer Mitteilung zitiert.

Auch Rolf Bossart, als Geschäftsführer des Luzerner Detaillistenverbands, hält die vorgeschlagene Lösung für vorteilhafter als die aktuelle Gesetzesrevision. Sie bringe den Hofläden weniger Einschränkungen und verhindere gleichzeitig zusätzliche Konkurrenz durch unbediente Verkaufscontainer mit importierter Billigware.

Sollte das revidierte Ruhetags- und Ladenschlussgesetz am 27. September angenommen werden, so würden die beiden Einzelinitiativen zurückgezogen werden, erklärt Budmiger auf Anfrage. (sfr)

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