Richtplan

So will der Kanton Luzern Platz für zusätzliche 120'000 Einwohner schaffen

Bis 2050 wächst die Einwohnerzahl im Kanton Luzern schätzungsweise um das Vierfache der Stadt Kriens. Wie das gehen soll, präsentiert die Regierung jetzt mit dem revidierten Richtplan.
Städtische Gemeinden wie Kriens sollen den grössten Teil des Bevölkerungswachstums tragen.
Bild: Pius Amrein

Es sind wegweisende Pflöcke, die der Luzerner Regierungsrat in diesem Monat einschlägt. Anfang Juni hat er ein neues Finanzleitbild präsentiert, in welchem er die monetäre Zukunft des Kantons skizziert. Jetzt doppelt die Exekutive mit Leitplanken zur räumlichen Entwicklung nach. Schliesslich wächst die Bevölkerungszahl gemäss mittlerem Szenario bis 2050 um rund 120’000 Personen auf etwa 560’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Zuwachs entspricht damit viermal der heutigen Einwohnerzahl von Kriens.

Damit das Wachstum raumverträglich geschieht, braucht es klare Vorgaben. «Mit der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans stellen wir sicher, dass sich der Kanton Luzern auch in Zukunft gezielt und nachhaltig weiterentwickeln kann. Wir reagieren damit auf die tiefgreifenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Veränderungen und schaffen klare räumliche Leitplanken», fasst FDP-Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, in einer Medienmitteilung zusammen.

Erstmals kann der Kantonsrat mitbestimmen

Der Richtplan wird alle zehn Jahre als Ganzes überprüft und überarbeitet. Bis jetzt haben das Regierung und Verwaltung in Eigenregie gemacht. Weil der Kantonsrat mit dem 2018 revidierten Planungs- und Baugesetz mehr Mitsprache bei der Überarbeitung des Richtplans erhalten hat, kann er jetzt erstmals die räumlichen strategischen Zielsetzungen und Stossrichtungen in der Raumentwicklungsstrategie erlassen. Der Regierungsrat bleibt für die weiteren Inhalte des Richtplantextes sowie für die Richtplankarte zuständig. Die Beratung im Parlament dürfte im Oktober stattfinden. Danach muss der Richtplan vom Bundesrat genehmigt werden.

Das Bevölkerungswachstum soll wie im bisherigen Richtplan zu 75 Prozent in städtischen Gemeinden stattfinden und zu 25 Prozent in ländlichen Gemeinden. Dafür gibt es drei Gemeindekategorien. Den städtischen Gemeinden wird das vergleichsweise höchste Wachstum zugestanden, den ländlichen Gemeinden das tiefste, jenen dazwischen ein kantonal durchschnittliches. In städtischen Gemeinden dürfen die Bauzonen um maximal 8 Prozent der rechtskräftigen Bauzonen vergrössert werden, in mittleren Gemeinden um maximal 6 Prozent und in ländlichen Gemeinden um maximal 4 Prozent. Diese «Bauzonendimensionierung» wird nötig, weil nach heutigem Stand die bisherigen Kapazitäten im Jahr 2040 ausgeschöpft sein werden.

Mindestvorgaben für Baudichte in Zentren

In gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen werden Mindestdichten definiert. An zentralen Lagen können die Bauzonen für die Schaffung von preisgünstigem Wohnungsbau erweitert werden. Ausserdem wird das neue Instrument Zentrumsgebiete etabliert. Dazu heisst es in der Botschaft an den Kantonsrat: «Basierend auf einem zu erarbeitenden Konzept evaluieren Kanton und Standortgemeinden Zentrumsgebiete an zentralen Siedlungslagen mit hohem Verdichtungspotenzial für die Schaffung von Wohn- und Arbeitsraum und legen solche fest.»

Stichwort Arbeit: Wegen der langen Planungs- und Bewilligungsverfahren und der begrenzten Verfügbarkeit von Bauland wird die wirtschaftliche Entwicklung in Arbeitsgebieten häufig gehemmt. Darum ersetzen neu überkommunal abgestimmte Arbeitsgebiete die bisherigen regionalen Arbeitsgebiete. Die Federführung liegt bei den beteiligten Gemeinden. Der Kanton hat dafür Logistiknutzungen festgelegt. So sichert er sich in den Entwicklungsschwerpunkten «Luzern Ost, Rontal» und «Luzern Ost, Perlen» die Weiterentwicklung kantonal strategisch bedeutender Areale.

Richtplankarte enthält neu Velowege

Weitere Massnahmen betreffen die Förderung der Siedlungsökologie sowie der Grün-, Frei- und Naherholungsräume, das Festhalten an der Siedlungsentwicklung nach innen, die Stärkung der Landschaft und die Weiterentwicklung der Mobilität. So ist unter anderem das kantonale Velowegnetz vollständig in die Richtplankarte integriert. Ebenfalls thematisiert werden die räumlichen Voraussetzungen für eine sichere, nachhaltige und klimaverträgliche Versorgung mit Energie, Rohstoffen und Wasser.

Nicht mehr wie eigentlich vorgesehen im Richtplan enthalten sind neue Halteplätze für Fahrende: Der Kanton nimmt nach heftigem Widerstand der Gemeinden einen neuen Anlauf, wie unsere Zeitung im Dezember letzten Jahres berichtete. Der Entwurf der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans lag im vergangenen Herbst öffentlich auf. Rund 140 Stellungnahmen mit etwa 3200 Anträgen und Bemerkungen gingen ein.

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