Nachdem der Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip per 1. Juni 2025 eingeführt hat, sind die Gemeinden am Zug – sie müssen bis spätestens 2030 eigene Regelungen schaffen, sonst gilt kantonales Recht. Nun macht auch die Stadt Luzern vorwärts – der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, ein entsprechendes Reglement zu erlassen und hierfür einen Sonderkredit über 1,75 Millionen Franken zu bewilligen.
Bekanntlich soll künftig jede Person grundsätzlich Einsicht in amtliche Dokumente erhalten, ohne dafür ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Wobei es Ausnahmen geben wird, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen bestehen, wie etwa beim Datenschutz.
Das neue Reglement soll gemäss Bericht und Antrag für die öffentlichen Organe der Stadt gelten: beispielsweise für den Grossen Stadtrat oder auch die Verwaltung. Davon ausgenommen sind unter anderem die Ombudsstelle oder Bereiche, in denen öffentliche Organisationen im Wettbewerb tätig sind. Im Vergleich zum kantonalen Recht plant der Stadtrat Ergänzungen wie etwa einen grundsätzlich kostenlosen Zugang zu amtlichen Dokumenten und eine Schlichtungsstelle vor einem allfälligen Rechtsmittelverfahren. Für die Umsetzung sind zusätzliche personelle Ressourcen nötig. (hor)



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