19.10.2025, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 19.10.2025, 07:07 Uhr
Robert Knobel
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Das Prinzip ist einfach: Entscheide von Behörden und öffentlichen Verwaltungen sollen grundsätzlich für alle Interessierten zugänglich sein. Wer entsprechende Unterlagen und Dokumente einsehen will, soll dies tun können. Das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip ist heute praktisch überall in der Schweiz verankert. Einzig in Luzern tat man sich lange schwer mit der Transparenz. Doch diesen Sommer hat nun Luzern als zweitletzter Kanton das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Seither kann man auf der Website my.lu.ch ein Gesuch um Einsichtnahme stellen.