Luzern

Stadtluzerner Mindestlohn 2027 beträgt 23 Franken

Nach dem Ja der städtischen Stimmbevölkerung zum Mindestlohn hat die Stadt diesen nun für das kommende Jahr festgelegt.

Die Stadtluzerner Stimmbevölkerung hat sich am 27. September klar für die Beibehaltung eines Mindestlohns ausgesprochen. Nun ist klar, wie hoch dieser künftig sein wird: Ab 1. Januar 2027 müssen Firmen, die in der Stadt Luzern Angestellte beschäftigen, einen Stundenlohn von mindestens 23 Franken bezahlen. Dies entspricht einer leichten Erhöhung von 25 Rappen gegenüber dem aktuellen Mindestlohn von 22,75 pro Stunde. Berechnet worden ist der Mindestlohn aus dem Durchschnitt zwischen Jahresteuerung und Nominallohnentwicklung. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass das Einkommen zum Leben in der Stadt Luzern reicht. Zudem soll er zur Armutsprävention und der Reduktion von «Working Poor» beitragen.

Gleichzeitig treibt der Stadtrat den Aufbau der Strukturen voran, die die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren sollen. Die Kommission Mindestlohn werde aus je zwei Vertretungen der Arbeitnehmerschaft, der Arbeitgeberschaft (Sozialpartner) sowie einer Vertretung der Stadtverwaltung bestehen. Die Kommission werde jährlich die Branchen definieren, welche von der Kontrollstelle kontrolliert werden sollen. Zudem sei sie auch Anlaufstelle für Hinweise auf Verstösse gegen den Mindestlohn. Durchgeführt werden sollen die Kontrollen von der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht sowie von WAS Luzern, die Erfahrungen mit Lohnkontrollen haben. (zim)

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