Zwischen den Luzerner Gemeinden und dem Kanton gab es im vergangenen Jahr dicke Luft. Dies, weil der Kanton insgesamt 12,7 Millionen Franken weniger an die Raumkosten der Schulen zahlen wollte. Eigentlich übernimmt der Kanton die Hälfte der Kosten. Im Juni legten sie den Zwist bei und legten eine Übergangslösung für 2026 und 2027 fest.
Nun konnten sich die beiden Parteien auf ein Berechnungsmodell für Standardkosten einigen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Dieses gilt ab 2028. Die Standardkosten für Schulliegenschaften sollen weiterhin auf Basis der Daten der 79 Gemeinden ermittelt werden. Neu werden auffällige Kostenwerte anhand statistisch definierter Schwellenwerte erkannt und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden überprüft. «So lassen sich beispielsweise Doppelzählungen und weitere buchhalterische Besonderheiten bereinigen, um die Kostenwahrheit zu verbessern», heisst es weiter.
Die Ermittlung der Standardkosten für Schulliegenschaften soll weiterhin alle vier Jahre erfolgen. Kanton und VLG sind sich zudem einig, dass das Finanzierungssystem im Bereich der Volksschulbildung mittelfristig vereinfacht werden soll. (fmü)



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