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Bahnverkehr Luzern

Eisenbahnkreuz statt Durchgangsbahnhof?

Die Idee überzeugt den Luzerner Stadtrat nicht. Er lehnt den alternativen Bevölkerungsantrag ab.
So könnte der Bahnhof des Durchgangsbahnhofs Luzern aussehen.
Bild: Visualisierung: zvg

Der im Sommer 2025 an die Stadt Luzern getragene Bevölkerungsantrag stellt den geplanten Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) infrage. Er sei zu teuer und verursache eine langjährige Baustelle. Ferner sollten «Luzern, Littau und die Agglomeration besser ins Nahverkehrsnetz eingebunden» werden können.

In einem Planungsbericht sollen deswegen die alternative Idee eines Eisenbahnkreuzes (EKI) dem DBL gegenübergestellt und die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutert werden. Der Stadtrat lehnt dies ab. «Die vorgeschlagene Lösungsidee EKI überzeugt nicht», schreibt er in seiner Stellungnahme. Über die Jahre seien bereits ähnliche Ideen geprüft und verworfen worden.

Stadtrat bleibt dem DBL treu

Zudem lässt der Stadtrat durchblicken, dass er das EKI nicht per se für eine günstigere Variante hält. Und er unterstreicht den fortgeschrittenen Prozess des Projekts. Der DBL sei seit Jahren in der Infrastrukturplanung des Bundes integriert und werde, gestützt durch ein ETH-Gutachten, als prioritär umzusetzendes Projekt eingestuft.

Der Stadtrat sei sich bewusst, dass die langjährige Bauphase «gewisse Unannehmlichkeiten und auch Umwege» mit sich bringe. Er beschwichtigt aber: Die Erreichbarkeit des Bahnhofs werde nicht beeinträchtigt. Der DBL biete weiter die Chance, die Zugänglichkeit des Bahnhofs aufzuwerten und das Angebot des «am drittstärksten frequentierten Bahnhofs der Schweiz» weiterzuentwickeln – möglich seien etwa mehr Direktverbindungen und auch zusätzliche S-Bahnhaltestellen zur besseren Einbindung der Agglomerationsgemeinden.

Der Stadtrat sei vom Nutzen des DBL für Stadt, Kanton und die ganze Zentralschweiz überzeugt. Die Erarbeitung eines Planungsberichts aber würde «Hunderttausende Franken» kosten und zudem ein «fragwürdiges Signal» an die Projektpartner sowie den Bund senden. Deshalb empfiehlt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die Ablehnung des Antrags.

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