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Zuger Politik

ALG will Kanton gegen Leerkündigungen in die Pflicht nehmen

Die Kantonsratsfraktion sieht Handlungsbedarf bei Leerkündigungen. So soll beispielsweise eine Anlaufstellte geschaffen werden.
Ein Transparent auf einem Balkon des leergekündigten Gebäudes an der Baarerstrasse, das dem Hochhaus Pi weichen wird.
Bild: Matthias Jurt (Zug, 16.  1. 2025 )

Die ALG-Fraktion im Zuger Kantonsrat fordert Massnahmen gegen Leerkündigungen. Wie Luzian Franzini (Zug) im Namen der Fraktion ausführt, soll der Regierungsrat unter anderem eine kantonale Meldepflicht für Leerkündigungen prüfen sowie ein Unterstützungssystem für betroffene Mieterinnen und Mieter schaffen. Dieses solle Beratung zu Rechten und Hilfe bei der Wohnungssuche bieten. Zudem wird angeregt, Anreize für sozialverträgliche Sanierungen zu prüfen.

Zur Begründung hält die Fraktion fest, dass die Angst vor Verdrängung im Kanton Zug zunehme. Immer häufiger würden langjährige Mietverhältnisse aufgelöst, oft im Zusammenhang mit Sanierungen und höheren Renditeerwartungen. Der Fall im Hertiquartier habe die Problematik deutlich gemacht. Aufgrund der tiefen Leerwohnungsquote und hohen Mieten sei es für Betroffene kaum möglich, eine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden.

Die vorgeschlagene Meldepflicht soll Transparenz schaffen und den Wohnungsmarkt besser beobachtbar machen. Gleichzeitig könne sie eine präventive Wirkung entfalten, indem sie missbräuchliche Kündigungen erschwere. Vergleichbare Instrumente existierten bereits in anderen Kantonen.

Zusätzlich sieht die ALG eine kantonale Anlaufstelle als notwendig an. Diese solle Mieterinnen und Mieter in einer oft belastenden Situation unterstützen, ihnen ihre Rechte aufzeigen und sie bei der Suche nach Wohnraum begleiten. Ziel sei es, die soziale Durchmischung zu erhalten und den Verlust von bezahlbarem Wohnraum zu bremsen.

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