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Luzern

Laute Autoposer – Stadtrat will Lärmblitzer, kann jedoch nichts tun

Da rechtliche Grundlagen dazu noch fehlen, können noch keine Lärmblitzer eingesetzt werden. Sowieso liege die Zuständigkeit bei der Polizei.

«Bei Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen würde der Stadtrat die Einführung von Lärmblitzern in der Stadt Luzern begrüssen.» Dies schreibt der Luzerner Stadtrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion. Diese fragte darin nach möglichen Massnahmen gegen Autoposer, die ihre Motoren aufheulen lassen. Das diene «einzig und allein der Lärmerzeugung und könnte sehr einfach vermieden werden, wenn die Verursacher dies nur wollten», heisst es in der Interpellation.

Der Luzerner Stadtrat sieht für die Einführung der Blitzer zwei Hürden: Einerseits liege die Zuständigkeit «auf kantonaler Ebene bei der Luzerner Polizei». Andererseits gebe es auf Bundesebene keine «klaren gesetzlichen Grundlagen» für die Geräte und keine «verbindlichen, jederzeit messbaren Lärmgrenzwerte». Die Geräte seien derzeit auch nicht als Beweismittel zugelassen. Momentan ziehe die Polizei Autoposer etwa während der Patrouillentätigkeit und bei Schwerpunktkontrollen zur Rechenschaft.

Erst im Sommer hatten Vertreter aller Faktionen im Kantonsrat einen Vorstoss unterzeichnet: Darin fordern sie, dass sich der Kanton Luzern an Pilotversuchen zu Lärmblitzern beteiligt. (gwa)

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