Das Krienser Stadtparlament hat am Donnerstag die Konzessionsverträge mit den Stromversorgern CKW und EWL sowie das den Verträgen zugrunde liegende Reglement einstimmig bewilligt. In Kraft tritt das Paket 2027.
Neu geregelt wird vor allem die Konzessionsgebühr, die die Stadt von den Versorgern für die Nutzung des öffentlichen Grunds für das Stromnetz erhält. Bisher beträgt diese 5 bis 10 Prozent des Netznutzungsentgelts (Abgaben für Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze sowie Gebühren für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid). Das Problem dabei: Wenn das Netznutzungsentgelt wegen nationaler Abgaben oder Investitionen in die Energiewende steigt, erhält auch die Stadt mehr Geld, obwohl sie nichts mit den entsprechenden Projekten zu tun hat. Das widerspricht gemäss Stadtrat dem Äquivalenzprinzip, wodurch die Konzessionsverträge rechtlich nicht mehr wasserdicht gewesen seien.
Neu beträgt die Konzessionsgebühr fix zwischen 0,8 und 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Der genaue Betrag wird jährlich vom Stadtrat festgelegt. Vorerst ist rund 1 Rappen vorgesehen. Die Änderung soll kostenneutral sein: Die Stadt soll durch die Gebühr wie bisher circa eine Million Franken pro Jahr einnehmen. Ein Teil davon fliesst ins Energieförderprogramm, der Rest in die Stadtkasse. (std)


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