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Stadt Luzern

Ersatzneubau: Kleintheater braucht und erhält mehr Zeit für Geldbeschaffung

Bis Juni 2027 muss das Kleintheater Luzern eine Million Franken gesichert haben, sonst scheitert die Integration in das neue Gebäude am Bundesplatz.

Die Nachricht vom Befreiungsschlag kam im vergangenen August: Das Kleintheater will definitiv am Bundesplatz 14 bleiben und soll in den geplanten Ersatzneubau der Luzerner Pensionskasse (LUPK) integriert werden. Aber: Der Kulturbetrieb muss die notwendigen Investitionen selbst tätigen. Erst wenn die Finanzierung gesichert ist, können die Grundstückseigentümerin und der Stiftungsrat des Kleintheaters die vertraglichen Grundlagen festlegen.

Das Gebäude des Kleintheaters am Bundesplatz 14 wird voraussichtlich 2031 durch einen Neubau ersetzt.
Bild: Dominik Wunderli (Luzern, 16. 1. 2024)

Nun zeigt sich: Das Einholen der Gelder ist für den Stiftungsrat eine  grössere Herausforderung als angenommen. Deshalb räumt die LUPK den Verantwortlichen «einmalig ein Jahr mehr Zeit» ein, wie es in einer Medienmitteilung vom Montag heisst, und zwar für Folgendes:

  • Die LUPK verlängert die Frist zur Unterzeichnung der notwendigen vertraglichen Grundlagen bis am 31. Dezember 2026.
  • Die ersten finanziellen Sicherheiten müssen am 30. Juni 2027 geleistet werden. Konkret geht es um eine Million Franken für die theaterspezifischen Rohbaukosten wie beispielsweise einen grösseren Luftraum, eine andere Statik oder Platz für ein Foyer.
  • Die LUPK verlangt zusätzliche finanzielle Sicherheiten in der Höhe von rund vier Millionen Franken per 30. Juni 2028. Dabei geht es um die geschätzten Kosten für den Innenausbau.

«Wir haben erkannt, dass es für das Kleintheater zum aktuellen Zeitpunkt eine grosse Herausforderung darstellt, die notwendigen finanziellen Sicherheiten beizubringen», wird LUPK-Präsident Urban Sager zitiert. «Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, die Interessen unserer Versicherten zu wahren.» Man sei weiterhin an einer Lösung interessiert, die für beide Seiten stimmt. Die Fristverlängerung um ein Jahr liegt gerade noch drin, wie Sager auf Nachfrage ergänzt. «Es gibt deswegen keine Verzögerung des Gesamtprojekts.» Was er aber festhält: «Eine Integration des Kleintheaters in den Neubau ist ohne den zeitgerechten Nachweis der notwendigen finanziellen Sicherheiten nicht realisierbar.»

Das Kleintheater rechnet mit Projektkosten von total rund 8 Millionen Franken – wobei darin auch Gelder für das rund zwei Jahre dauernde Provisorium eingerechnet sind. «Mit Stiftungen und der öffentlichen Hand stehen wir bereits in konstruktivem Austausch», sagt Adrian Albisser, Co-Präsident des Stiftungsrats Kleintheater Luzern. «Aber erst nach intensiven Vorgesprächen können wir nun die Gesuche einreichen.» Die grösste Hürde sei, dass es noch kein konkretes Projekt gebe. «Wir können noch keine Visualisierungen zeigen.» Hinzu komme der Zeithorizont: Die Realisierung ist erst ab 2031 vorgesehen. «Für eine Förderfinanzierung ist dies sehr weit weg», erklärt Albisser. Deshalb sei die Fristverlängerung seitens LUPK für den Stiftungsrat wichtig: «Wir sind überzeugt, dass wir bei der Finanzierung bis Herbst 2026 Nägel mit Köpfen machen können.»

Ersatzneubau wegen Naphthalin «unumgänglich»

Das Gebäude am Bundesplatz 14 wurde 1962 erbaut und ist heute stark sanierungsbedürftig. Wegen der Schadstoffbelastung durch Naphthalin in den Obergeschossen ist ein Rückbau und anschliessender Neubau in Holzelementbauweise laut LUPK «unumgänglich».

Ursprünglich hatte die Pensionskasse eine Integration des Kleintheaters aus finanziellen Gründen abgelehnt, was Anfang 2024 einen Sturm der Entrüstung auslöste. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie einigten sich die LUPK und das Kleintheater dann vor einem Jahr darauf, das Kleintheater als kulturellen Ankerpunkt in das Bauprojekt zu integrieren.

Der Baustart ist nach neustem Stand für 2031 geplant – womit das Kleintheater wohl noch etwas länger in den bestehenden Räumen bleiben kann als bisher mit Sommer 2029 kommuniziert.

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