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Verordnung

Neues Luzerner Kita-Gesetz: Wer nun von den Betreuungsgutscheinen profitiert

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Kita-Gesetz verabschiedet. Darin sind Anspruch und Höhe der Beiträge geregelt.

Die Luzerner Stimmbevölkerung nahm Ende November den Gegenentwurf der Regierung in Form eines neuen Gesetzes über die familienergänzende vorschulische Kinderbetreuung an. Der Regierungsrat hat nun die Verordnung zum neuen Gesetz verabschiedet.

Im Kanton werden einheitliche Betreuungsgutscheine ab dem 1. August 2026 eingeführt. Für Alleinerziehende beträgt der zeitliche Minimalaufwand für die Erwerbstätigkeit, Stellensuche oder Ausbildung 20 Prozent einer Arbeitswoche, für Eltern in Paarhaushalten 120 Prozent. Haushalte, die den Minimalaufwand erfüllen, haben Anspruch auf Betreuungsgutscheine für 48 Tage pro Jahr und pro Kind oder durchschnittlich vier Tage pro Monat und pro Kind. Mit steigendem Arbeitspensum nimmt der Anspruch auf die Anzahl der subventionierten Betreuungstage zu. Bei einem Vollzeitpensum beträgt er 240 Tage jährlich pro Kind oder durchschnittlich 20 Tage monatlich pro Kind.

Bis zu einem massgebenden Einkommen von 37'500 Franken pro Jahr bei Alleinerziehenden beziehungsweise 47'000 Franken pro Jahr bei Eltern in Paarhaushalten beträgt der Eigenbeitrag 10 Franken pro Betreuungstag beziehungsweise 1 Franken pro Betreuungsstunde. Der Eigenbeitrag steigt mit zunehmendem Einkommen. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine. (fmü)

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