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Kanton Obwalden

Kerns soll zurückhaltend wachsen – Vernehmlassung stützt die Strategie des Gemeinderats

2026 startet die Gemeinde Kerns mit der Gesamtrevision der Ortsplanung und der Erarbeitung eines neuen Bau- und Zonenreglements.
Wie soll sich Kerns in den nächsten Jahren entwickeln?
Bild: Manuela Jans-Koch
(24. 10. 2025)

In allen Obwaldner Gemeinden wird zurzeit die Ortsplanung einer Gesamtrevision unterzogen. Der vom Bundesrat im Jahr 2021 genehmigte kantonale Richtplan sowie das neue Planungs- und Baugesetz, welches im Jahr 2026 in Kraft treten soll, bilden dazu die Leitplanken.

Der kantonale Prozess sieht vor, dass alle Gemeinden als ersten Schritt einen Masterplan erarbeiten. In diesem ist die ortsplanerische Entwicklung für die nächsten 10 bis 20 Jahre aufzuzeigen. Im Masterplan-Bericht erfährt man, wie sich Kerns räumlich entwickeln soll – unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte.

Der Gemeinderat Kerns hat diesen Bericht im Zeitraum von Herbst 2022 bis Sommer 2024 erarbeitet. Am 16. Oktober 2024 wurde der Bericht der Bevölkerung vorgestellt und zugleich eine Vernehmlassung gestartet. Es gingen bis zum 18. November 2024 über 200 Rückmeldungen ein, wie die Gemeinde Kerns in einer Mitteilung schreibt. In den letzten Monaten seien alle Mitwirkungseingaben systematisch bearbeitet worden. Der Gemeinderat hat in einem separaten Dokument zu den einzelnen Eingaben Stellung bezogen.

Innenentwicklung im Fokus

Der Masterplan sei aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und der kantonalen Stellungnahme nur leicht angepasst worden. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Vernehmlassungsteilnehmenden hinter der Strategie des zurückhaltenden Wachstums stünden und sich grossmehrheitlich für die Innenentwicklung ausgesprochen haben. Kerns positioniert sich demnach als attraktiver zentrumsnaher Wohn- und Arbeitsstandort umgeben von Naherholungsräumen.

«Die Innenentwicklung ist gegenüber dem Bauen auf der grünen Wiese anspruchsvoller. Es gilt verschiedene Ansprüche wie die Ökonomie, die Erschliessung oder die Durchgrünung gleichzeitig zu berücksichtigen. Mit der kommenden Revision der Ortsplanung werden die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Innenentwicklung überprüft und bei Bedarf ergänzt», wird Diana Zumstein-Odermatt als Vorsteherin des Departements Hochbau und Raumplanung zitiert.

Für die bauliche Entwicklung in den kommenden 10 bis 20 Jahren würden die Gebiete Wijermatt (Wohnen), Dorfzentrum Kerns (öffentlicher Raum, Dienstleistungen), Arli (Entflechtung Wohn- und Gewerbezone), Sand (Gewerbenutzung und Erschliessung) und die Um- und Neunutzung bestehender historischer Bauten im Melchtal als geeignet betrachtet. Es werde ein Wohnraumangebot für verschiedene Gesellschafts- und Altersgruppen angestrebt. Für die ältere Bevölkerung sollen gute Voraussetzungen zum Wohnen sowie zur Teilhabe am Dorfleben geschaffen werden.

Verkehr und Mobilität beschäftigen

Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass die stetige Zunahme des Verkehrs und die Mobilität der Bevölkerung stark beschäftige. Massnahmen würden gefordert, um die Sicherheit zu erhöhen und das Befahren der Strassen durch die einheimische Bevölkerung angenehmer zu gestalten. Die Erhöhung der Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger, die Umgestaltung des Strassenraums im Ortskern, die gezielte Verbesserung der Sicherheit auf einzelnen Strassenabschnitten und Knoten und die Förderung des Ausbaus der Radroutenverbindungen würden diese Anliegen in der Strategie des Masterplanberichts aufnehmen.

Die Ziele und Massnahmen des verbindlichen Masterplans sollen in den nächsten 15 Jahren schrittweise umgesetzt werden. Die Ortsplanungsrevision, inklusive des Erlasses eines neuen Bau- und Zonenreglements, bilde dabei einen ersten wichtigen Meilenstein. Die Ortsplanungsrevision werde Anfang 2026 in Angriff genommen. Im Frühling 2027 soll die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen werden. Die öffentliche Auflage ist im Frühling 2028 vorgesehen und die Abstimmung im Herbst 2028. So soll das Inkrafttreten der Gesamtrevision der Ortsplanung im ersten Halbjahr 2029 ermöglicht werden, heisst es zum Abschluss der Mitteilung.

Die Masterplanung inklusive Auswertung der Vernehmlassung ist auf www.kerns.ch abrufbar.

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