Kanton Obwalden

Der Kantonsrat belässt die Pflicht zur Eigenstromproduktion im Baugesetz

Das Parlament beriet die Totalrevision des Obwaldner Planungs- und Baugesetzes. Es soll eine Vereinfachung und Vereinheitlichung durch Zusammenführung von Gesetz und Verordnung in einen Erlass bringen.
Der Kantonsrat tagt im Ratshaus Sarnen.
Foto: Martin Uebelhart (Sarnen, 23. 10. 2025)

Das heutige Obwaldner Baugesetz ist 30 Jahre alt und hat seither zahlreiche Anpassungen erfahren. Seither hätten sich zahlreiche Rahmenbedingungen geändert, sagten Baukommissionspräsident Reto Wallimann (FDP, Alpnach) und Baudirektor Josef Hess einleitend. Wallimann erwähnte etwa den kantonalen Richtplan oder das Energie- und Klimakonzept.

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