Sollen Mitgliederinnen und Mitglieder des Luzerner Kantonsrats bei Ausfällen wie Krankheit oder nach der Geburt eines Kindes virtuell an Sessionen teilnehmen und abstimmen können? Dieser Frage ging die Regierung aufgrund eines Postulats von Sabine Heselhaus (Adligenswil) nach. Die fraktionslose Kantonsrätin verlangte, im Rahmen der Revision des Kantonsratsgesetzes eine technisch und rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Fern-Teilnahme und -Abstimmung in Ausnahmefällen zu prüfen.
Wie in der nun veröffentlichten Antwort der Regierung ersichtlich ist, lehnt diese dies ab. Sie hält fest, dass eine virtuelle Teilnahme einzelner Ratsmitglieder wegen Krankheit, familiärer Umstände oder anderer kurzfristiger Verhinderungen dem Grundsatz widerspreche, wonach der Kantonsrat seine Beratungen und Beschlüsse grundsätzlich in physischer Anwesenheit fasse. Der direkte Austausch von Argumenten, spontane Reaktionen und persönliche Gespräche zwischen den Fraktionen seien für die parlamentarische Meinungsbildung zentral und virtuell nicht gleichwertig möglich. Remote-Sessionen sollen deshalb höchstens in Krisensituationen infrage kommen, wenn ein physisches Zusammentreten des Kantonsrats insgesamt nicht möglich ist. (sfr)


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