Kanton

Obwalden zahlt 40 Prozent an den Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen

Die Obwaldner Regierung hat die Ausführungsbestimmungen zu den schulergänzenden Tagesstrukturen verabschiedet.

Als Teil des revidierten Bildungsgesetzes hat das Obwaldner Stimmvolk am 30. November 2025 der Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Beteiligung des Kantons von 40 Prozent an den Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen der Einwohnergemeinden zugestimmt. Mit den nun verabschiedeten Ausführungsbestimmungen regelt der Regierungsrat laut einer Mitteilung die kantonalen Vorgaben, welche die Schulen der Einwohnergemeinden einhalten müssen, damit der Kanton die Beiträge gewährt.

Im Weiteren regelt er mit den Ausführungsbestimmungen die Eckwerte zur einheitlichen Rechnungslegung in den Einwohnergemeinden. Die Ausführungsbestimmungen orientieren sich eng an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) zur Qualität und Finanzierung der schulergänzenden Kinderbetreuung.

Bestimmungen zusammen mit Gemeinden erarbeitet

Die Schulen der Einwohnergemeinden müssen für eine kantonale Mitfinanzierung insbesondere die Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zur Infrastruktur oder zum Betreuungsverhältnis erfüllen. Die Einwohnergemeinden erklärten sich mit den Vorgaben grundsätzlich einverstanden.

Der Forderung der Einwohnergemeinden nach niedrigeren Standards in Bezug auf die Qualifikation des Personals entsprach der Regierungsrat nur teilweise, da er sich bei diesem zentralen Qualitätsmerkmal an den EDK-Empfehlungen orientiert. Zur Umsetzung dieser Vorgabe setzte er den Einwohnergemeinden jedoch eine lange Übergangsfrist bis Sommer 2032. (zvg)

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